Rechnung auf Englisch
Rechnung heißt auf Englisch „invoice". Eine Rechnung darf in Deutschland auf Englisch ausgestellt werden – UStG und UStDV schreiben keine Sprache vor; das Finanzamt kann aber nach § 87 Abs. 2 AO eine Übersetzung verlangen.
Rechnung heißt auf Englisch invoice. Eine Rechnung auf Englisch ist in Deutschland zulässig: Das Umsatzsteuergesetz und die Durchführungsverordnung schreiben für Rechnungen keine Sprache vor. Die Amtssprache ist Deutsch, und das Finanzamt kann zu fremdsprachigen Belegen eine Übersetzung verlangen (§ 87 AO). Für einige Pflichthinweise – etwa „Reverse charge” – erkennt die Finanzverwaltung die englische Formulierung ausdrücklich an.
Rechnung auf Englisch: die wichtigsten Begriffe
Die rechte Spalte nennt das Feld der europäischen Norm EN 16931, nach der jede E-Rechnung aufgebaut ist. Ihre Feldnamen (Business Terms, BT) sind englisch und eignen sich deshalb als eindeutige Übersetzung.
| Deutsch | Englisch | Feld in der EN 16931 |
|---|---|---|
| Rechnung | invoice | Rechnungsart 380 „Commercial invoice” (BT-3) |
| Rechnungsnummer | invoice number | BT-1 Invoice number |
| Rechnungsdatum | invoice date, date of issue | BT-2 Invoice issue date |
| Leistungsdatum, Lieferdatum | date of supply, delivery date | BT-72 Actual delivery date |
| Leistungszeitraum | service period, billing period | BT-73 / BT-74 Invoicing period start / end date |
| Rechnungssteller, Verkäufer | seller, supplier | BT-27 Seller name |
| Rechnungsempfänger, Kunde | buyer, customer | BT-44 Buyer name |
| Rechnungsadresse | billing address, invoice address | BG-8 Buyer postal address |
| Lieferadresse | delivery address, ship-to address | BG-15 Deliver to address |
| Steuernummer | tax number | BT-32 Seller tax registration identifier |
| USt-IdNr. | VAT ID, VAT identification number | BT-31 Seller VAT identifier, BT-48 Buyer VAT identifier |
| Bestellnummer | purchase order number, PO number | BT-13 Purchase order reference |
| Käuferreferenz (bei Behörden: Leitweg-ID) | buyer reference | BT-10 Buyer reference |
| Positionsbezeichnung | item, line item | BT-153 Item name |
| Menge | quantity | BT-129 Invoiced quantity |
| Einzelpreis (netto) | unit price | BT-146 Item net price |
| Nettobetrag | net amount, amount excluding VAT | BT-109 Invoice total amount without VAT |
| Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer | VAT, value added tax | BT-110 Invoice total VAT amount |
| Steuersatz | VAT rate | BT-152 Invoiced item VAT rate |
| Gesamtbetrag, Bruttobetrag | total amount, amount including VAT | BT-112 Invoice total amount with VAT |
| Bereits gezahlt (Anzahlung) | amount paid, prepayment | BT-113 Paid amount |
| Zahlbetrag | amount due | BT-115 Amount due for payment |
| Fälligkeitsdatum | due date | BT-9 Payment due date |
| Zahlungsbedingungen, Skonto | payment terms, cash discount | BT-20 Payment terms |
| Bankverbindung | bank details, IBAN | BT-84 Payment account identifier |
| Hinweis, Bemerkung | note | BT-22 Invoice note |
| Grund der Steuerbefreiung | VAT exemption reason | BT-120 VAT exemption reason text |
| Rechnungskorrektur, kaufmännische Gutschrift | credit note | Rechnungsart 381 „Credit note” |
| Korrigierte Rechnung | corrected invoice | Rechnungsart 384 „Corrected invoice” |
| Gutschrift, mit der der Kunde abrechnet | self-billed invoice | Rechnungsart 389 „Self-billed invoice” |
| E-Rechnung | e-invoice, electronic invoice | Norm EN 16931 |
Was jede deutsche Angabe rechtlich verlangt, steht im Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung; eine vollständige Beispielrechnung zeigt das Rechnungsmuster.
Ist eine Rechnung auf Englisch in Deutschland gültig?
Ja. Die Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG müssen enthalten sein; in welcher Sprache, regeln UStG und UStDV nicht. Für den Umgang mit dem Finanzamt gilt die Abgabenordnung:
| Regel | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Amtssprache | Deutsch | § 87 Abs. 1 AO |
| Übersetzung | legt ein Unternehmen Belege in einer fremden Sprache vor, kann das Finanzamt verlangen, dass unverzüglich eine Übersetzung vorgelegt wird; in begründeten Fällen eine beglaubigte | § 87 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO |
| Ohne Übersetzung | das Finanzamt kann sie auf Kosten des Beteiligten selbst beschaffen | § 87 Abs. 2 Satz 3 AO |
| EU-Rahmen | Mitgliedstaaten dürfen zu Kontrollzwecken in bestimmten Fällen Übersetzungen verlangen, aber keine allgemeine Übersetzungspflicht für Rechnungen einführen | Art. 248a MwStSystRL |
Für einige Pflichthinweise erkennt die Finanzverwaltung die Formulierung an, die in der jeweiligen Sprachfassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie steht. Die englischen Fassungen:
| Pflichthinweis auf Deutsch | Anerkannte englische Fassung | Grundlage |
|---|---|---|
| „Gutschrift” | „Self-billing” | UStAE Abschn. 14.5 Abs. 24 Satz 2 |
| „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” | „Reverse charge” | UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 |
| „Sonderregelung für Reisebüros” | „Margin scheme - Travel agents” | UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 10 Satz 2 |
| „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung” | „Margin scheme - Second-hand goods” | UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 10 Satz 2 |
| „Kunstgegenstände/Sonderregelung” | „Margin scheme - Works of art” | UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 10 Satz 2 |
| „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung” | „Margin scheme - Collector’s items and antiques” | UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 10 Satz 2 |
Die Tabelle aller Amtssprachen steht in Anlage 8 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Für den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nennt die Anlage keine Übersetzung; es genügt eine Angabe, die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer eindeutig bezeichnet (UStAE Abschn. 14.7a Abs. 1 Satz 4).
Englische Rechnungen an Kunden in der EU
Englisch ist bei Kunden im Ausland üblich. Umsatzsteuerlich zählt dabei vor allem der Fall:
- Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat. Der Ort der Leistung liegt in der Regel beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG), der Kunde schuldet dort die Steuer. Die Rechnung weist keine deutsche Umsatzsteuer aus, trägt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” oder „Reverse charge” und die USt-IdNr. beider Seiten und ist bis zum 15. des Folgemonats auszustellen (§ 14a Abs. 1 UStG). Mehr unter Reverse-Charge-Rechnung.
- Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei; die Rechnung muss auf die Steuerfreiheit hinweisen, beide USt-IdNrn. nennen und bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein (§ 14a Abs. 3 UStG, UStAE Abschn. 14a.1 Abs. 4). Eine feste englische Formulierung für diesen Hinweis gibt die Anlage 8 nicht vor. Mehr unter Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Eine E-Rechnungspflicht besteht in diesen Fällen nicht, weil der Kunde nicht im Inland ansässig ist (UStAE Abschn. 14.1 Abs. 6 Satz 3). Umgekehrt gelten für Rechnungen eines Unternehmers ohne Sitz in Deutschland, dessen deutscher Kunde die Steuer nach § 13b UStG schuldet, die Rechnungsvorschriften seines Heimatstaats (§ 14 Abs. 7 Satz 1 UStG).
Englische E-Rechnung: Feldnamen englisch, Inhalt frei
Für die E-Rechnung spielt die Sprache eine kleinere Rolle, als es scheint:
- Feldnamen sind englisch. Die EN 16931 benennt jedes Feld auf Englisch, von BT-1 Invoice number bis BT-153 Item name; XRechnung und ZUGFeRD übernehmen diese Namen.
- Codes sind sprachneutral. Rechnungsart (380, 381, 384, 389), Mengeneinheiten wie HUR für Stunde oder H87 für Stück, Umsatzsteuerkategorien wie S, AE und K, Währungs- und Ländercodes bedeuten in jeder Sprache dasselbe.
- Texte dürfen in jeder Sprache stehen. Positionsbezeichnungen (BT-153), Hinweise (BT-22), Zahlungsbedingungen (BT-20) und Befreiungsgründe (BT-120) sind freie Texte. Die Regeln für Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen akzeptieren den Standardtext ausdrücklich auch „in another language” (BR-AE-10, BR-IC-10).
Eine E-Rechnung an ein Unternehmen im Inland darf deshalb englische Texte enthalten; die E-Rechnungspflicht betrifft das Format, nicht die Sprache. Was eine E-Rechnung ausmacht, erklärt Was ist eine E-Rechnung?.
Englische Rechnungen mit XRIO
XRIO übernimmt die Texte, die Ihre KI oder Ihr Programm übergibt, in der Sprache, in der sie kommen – Positionen, Hinweise, Zahlungsbedingungen und Befreiungsgrund also auch auf Englisch. Die Überschrift der ZUGFeRD-PDF lässt sich für eine normale Rechnung frei setzen, etwa auf „Invoice”; die übrigen Beschriftungen der PDF sind deutsch. XRechnung und ZUGFeRD enthalten die sprachneutralen Codes, und jede Datei prüft XRIO vor der Ausgabe mit dem KoSIT-Validator. Mehr unter E-Rechnung mit KI erstellen.
Quellen
- § 14 UStG – Abs. 4 (Pflichtangaben), Abs. 7 (Rechnungen ausländischer Unternehmer); § 14a Abs. 1 und 3 UStG; § 3a Abs. 2 UStG – Ort der sonstigen Leistung.
- § 87 AO – Amtssprache, Übersetzungen.
- Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie), Art. 226 Nr. 10a, 11a, 13 und 14 (Pflichthinweise) und Art. 248a (Übersetzungen).
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Stand 2. Juni 2026), Abschn. 14.1 Abs. 6, 14.5 Abs. 24, 14.7a Abs. 1, 14a.1 Abs. 2, 4, 6 und 10 sowie Anlage 8 (Begriffe in anderen Amtssprachen).
- EN 16931-1 – Business Terms (BT) und Regeln BR-AE-10, BR-IC-10; UNTDID 1001 (Rechnungsarten), UN/ECE Recommendation 20 (Mengeneinheiten).