E-Rechnung empfangen

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können. Was das praktisch bedeutet – vom Postfach über das Öffnen und Prüfen bis zur Aufbewahrung.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die E-Rechnungspflicht beginnt für viele Unternehmen nicht beim Schreiben, sondern beim Empfangen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen annehmen können – unabhängig von Umsatz oder Rechtsform, auch Kleinunternehmer. Ab 2027 und 2028 werden Ihre Lieferanten zunehmend nur noch E-Rechnungen schicken. Spätestens dann muss der Weg vom Posteingang bis zum Archiv funktionieren.

Was „empfangen können” bedeutet

Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Kanal vor. Laut BMF genügt es, ein E-Mail-Postfach für den Empfang bereitzustellen. Ein eigenes Portal oder eine bestimmte Software ist nicht vorgeschrieben. Empfangen heißt aber mehr als nur „ankommen lassen”:

  1. Die Rechnung kommt an.
  2. Sie können ihren Inhalt lesen.
  3. Sie können prüfen, ob sie den Regeln entspricht.
  4. Sie bewahren sie im Originalformat auf.

Wie E-Rechnungen ankommen

WegTypisch fürWas ankommt
E-Mail-Anhangdie meisten LieferantenXML-Datei oder ZUGFeRD-PDF
Download aus einem KundenportalEnergieversorger, Telekommunikation, PlattformenXML-Datei oder ZUGFeRD-PDF
Peppol oder andere Netzwerkegrößere Unternehmen, öffentliche VerwaltungXML-Datei
EDI-Verfahrenetablierte Lieferbeziehungen, vereinbartstrukturierter Datensatz

Woran Sie eine E-Rechnung erkennen

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931. In der Praxis begegnen Ihnen zwei Formen:

  • XRechnung: eine XML-Datei. Öffnen Sie sie im Browser oder Editor, sehen Sie Programmcode statt einer Rechnung.
  • ZUGFeRD: eine PDF-Datei, die aussieht wie eine gewohnte Rechnung. Im Inneren steckt zusätzlich eine XML-Datei. Rechtlich maßgeblich ist der XML-Teil.

Eine PDF ohne eingebettete XML – etwa aus Word exportiert oder eingescannt – ist keine E-Rechnung. Während der Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise Ende 2027 darf ein Absender solche Rechnungen noch verschicken, danach im inländischen B2B-Verkehr nicht mehr. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung.

E-Rechnungen öffnen und lesen

Eine XRechnung ist für Maschinen gemacht. Damit Sie sie lesen können, braucht es ein Werkzeug, das die XML-Daten als übersichtliche Rechnung darstellt. Ein XRechnung-Viewer zeigt Absender, Empfänger, Positionen, Steuer und Summen wie auf einer gewohnten Rechnung – als PDF-Ansicht. Wichtig: Die PDF-Ansicht ist keine E-Rechnung. Rechtlich zählt weiterhin die XML-Datei.

Bei ZUGFeRD ist das einfacher: Die PDF lässt sich mit jedem PDF-Programm öffnen. Prüfen sollten Sie trotzdem, ob die eingebettete XML vorhanden und gültig ist.

Gültigkeit prüfen

Eine Rechnung kann richtig aussehen und trotzdem gegen die Regeln verstoßen – etwa wenn Summen nicht aufgehen, Pflichtangaben fehlen oder Codes nicht aus den offiziellen Listen stammen. Ein Validator prüft die Datei gegen die Geschäftsregeln der EN 16931 und der XRechnung-Spezifikation. Der Standard dafür ist der KoSIT-Validator, den auch die öffentliche Verwaltung verwendet.

Fällt eine Rechnung durch, nennt der Prüfbericht die verletzte Regel und die Stelle in der Datei. Mit diesen Angaben können Sie beim Absender gezielt eine korrigierte Rechnung anfordern.

Richtig aufbewahren

Für E-Rechnungen gelten die GoBD. Die wichtigsten Punkte:

AnforderungWas das für E-Rechnungen heißt
OriginalformatDie Datei so aufbewahren, wie sie angekommen ist – bei XRechnung die XML-Datei
UnveränderbarkeitDie Datei darf nachträglich nicht verändert werden
Maschinelle AuswertbarkeitDie Daten müssen während der Frist lesbar und auswertbar bleiben
AufbewahrungsfristBuchungsbelege wie Rechnungen: 8 Jahre

Ein Ausdruck oder eine daraus erzeugte PDF ersetzt die Originaldatei nicht. Wer E-Rechnungen ausschließlich ausdruckt und die XML löscht, bewahrt das falsche Dokument auf.

Checkliste für den Empfang

  1. Ein festes Postfach für Eingangsrechnungen festlegen und Lieferanten mitteilen.
  2. Ein Werkzeug bereithalten, das XRechnungen lesbar darstellt.
  3. Eingehende E-Rechnungen auf Gültigkeit prüfen.
  4. Die Originaldateien unverändert und auffindbar archivieren.
  5. Klären, wer bei ungültigen Rechnungen den Absender kontaktiert.

Wie XRIO dabei hilft

XRIO ist kein Archiv und kein Rechnungseingangssystem. Es übernimmt zwei Schritte des Empfangs: das Prüfen mit dem KoSIT-Validator und das Darstellen einer XRechnung als PDF-Ansicht zum Lesen. Beides geht im Portal, per API oder direkt aus Ihrem KI-Assistenten. Die Aufbewahrung bleibt Ihre Aufgabe.

Quellen

  • § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes.
  • BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung.
  • GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form.
  • § 147 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege).

Häufige Fragen

Brauche ich eine Software, um E-Rechnungen zu empfangen?

Nicht zwingend. Laut BMF genügt es, ein E-Mail-Postfach für den Empfang bereitzustellen. Um eine XRechnung lesen zu können, brauchen Sie aber ein Werkzeug, das die XML-Datei darstellt – etwa einen XRechnung-Viewer.

Wie erkenne ich, ob ich eine E-Rechnung bekommen habe?

Eine XRechnung kommt als XML-Datei. Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie eine normale PDF, enthält aber eine eingebettete XML-Datei. Eine PDF ohne eingebettete XML ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind Buchungsbelege und werden seit 2025 acht Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung erfolgt im Originalformat, bei XRechnung also als XML-Datei.

Reicht es, eine XRechnung auszudrucken?

Nein. Rechtlich maßgeblich ist die XML-Datei. Ein Ausdruck oder eine daraus erzeugte PDF dient nur dem Lesen und ersetzt die Aufbewahrung der Originaldatei nicht.

Was tue ich, wenn eine erhaltene E-Rechnung ungültig ist?

Ein Validator zeigt, welche Regel verletzt ist und an welcher Stelle. Mit diesen Angaben können Sie beim Absender eine korrigierte Rechnung anfordern.

Starten Sie mit 5 € Startguthaben.

Konto anlegen, API-Schlüssel erzeugen, Ihre KI verbinden. Abgelehnte Versuche kosten nichts.