Leistungsdatum auf der Rechnung

Jede Rechnung muss angeben, wann geliefert oder geleistet wurde (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG) – auch wenn das Datum dem Rechnungsdatum entspricht. Ein Kalendermonat oder ein Zeitraum genügt; in der E-Rechnung steht die Angabe in einem eigenen Feld.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Das Leistungsdatum ist eine Pflichtangabe jeder Rechnung: Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG steht darauf der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Das gilt auch, wenn er mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, und auch bei Barzahlung (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Sätze 2 und 10). Statt eines Tages genügt der Kalendermonat (§ 31 Abs. 4 UStDV) oder bei längeren Leistungen der Leistungszeitraum. In einer E-Rechnung steht die Angabe in BT-72 oder als Zeitraum in BG-14.

Welche Angabe in welchem Fall genügt

FallAngabe auf der RechnungFundstelle
Lieferung mit Beförderung oder VersandTag, an dem Beförderung oder Versendung beginntUStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Nr. 2
Lieferung ohne Versand, etwa AbholungTag, an dem der Abnehmer die Verfügungsmacht erhältAbs. 16 Nr. 3
Sonstige LeistungTag ihrer VollendungAbs. 16 Nr. 4 Sätze 2 und 3
Leistung über mehrere Monate oder Jahregesamter Zeitraum, z. B. „01.01.2026 bis 31.12.2026”Abs. 16 Nr. 4 Satz 5
Leistung innerhalb eines MonatsKalendermonat, z. B. „Oktober 2026”§ 31 Abs. 4 UStDV
„Leistung bis zum heutigen Tag” ohne Beginnnicht ausreichendAbs. 16 Nr. 4 Satz 6
Anzahlung vor der LeistungZeitpunkt der Vereinnahmung, wenn er feststeht und vom Ausstellungsdatum abweicht; Monat genügt§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG, Abs. 16 Nr. 5
Miete, Wartung, PauschalverträgeZeitraum aus dem Vertrag oder aus den ZahlungsbelegenAbs. 17

Eine Anzahlungsrechnung muss außerdem erkennen lassen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (Abs. 16 Nr. 5 Satz 3) – mehr dazu unter Abschlagsrechnung als E-Rechnung. Keine Leistungsdatum-Pflicht haben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV): Beide Vorschriften zählen den Leistungszeitpunkt nicht zu ihren Mindestangaben.

„Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum”

Der Satz ist zulässig – gestützt auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (XI R 62/07) –, aber nur noch bei sonstigen Rechnungen, also auf Papier oder als PDF. In einer E-Rechnung muss das Datum im vorgesehenen strukturierten Feld stehen (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Sätze 3 und 4). Praktisch heißt das: Das Leistungsdatum in BT-72 ist dasselbe wie das Rechnungsdatum in BT-2.

Dasselbe gilt für den Lieferschein: Nur bei einer sonstigen Rechnung darf das Lieferdatum aus einem Lieferschein hervorgehen, auf den die Rechnung verweist. Der Lieferschein muss dann neben seinem eigenen Datum das Leistungsdatum enthalten oder die Rechnung festhalten, dass beide übereinstimmen (Abs. 16 Sätze 5 bis 8).

Leistungsdatum in der E-Rechnung

Die Norm EN 16931 hat für den Leistungszeitpunkt eigene Felder. KoSIT und FeRD ordnen sie in ihren Empfehlungen zu den Pflichtangaben so zu:

AngabeFeldHinweis
Liefer- oder LeistungstagBT-72 Actual delivery date–
LeistungszeitraumBG-14 mit BT-73 (Beginn) und BT-74 (Ende)Ende nicht vor dem Beginn (Regel BR-29)
KalendermonatBG-14 vom Monatsersten bis zum Monatsletztenz. B. 2026-10-01 bis 2026-10-31
Zeitraum je PositionBG-26 mit BT-134 und BT-135Regel BR-30
Vereinnahmung bei AnzahlungBT-7 Value added tax point datenicht zusammen mit BT-8 (Regel BR-CO-03)
„Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum”BT-72 mit demselben Datum wie BT-2–

Wichtig für die Prüfung: Diese Felder sind in EN 16931 und XRechnung optional. Eine E-Rechnung ohne Leistungsdatum besteht die Validierung deshalb, ist umsatzsteuerlich aber unvollständig. Laut BMF ersetzt die Validierung nicht die Prüfung der Rechnung auf Vollständigkeit (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 1 Satz 11). Nur bei der innergemeinschaftlichen Lieferung (Steuerkategorie K) verlangt die Norm ein Lieferdatum oder einen Lieferzeitraum (Regel BR-IC-11) – siehe Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung.

Leistungsdatum mit XRIO

Die XRIO-Schnittstelle kennt alle Felder dieser Tabelle: Lieferdatum (BT-72), Leistungszeitraum (BT-73, BT-74), Zeitraum je Position (BG-26) und das Datum der Steuerentstehung (BT-7). Wie in der Norm sind sie optional – XRIO prüft mit dem KoSIT-Validator und meldet ein fehlendes Leistungsdatum deshalb nur bei Kategorie K. Das Datum muss deshalb aus Ihren Rechnungsdaten kommen, die Ihre KI oder Ihr Programm übergibt; die Felder stehen in der API-Dokumentation. Mehr unter XRechnung erstellen.

Quellen

Häufige Fragen

Muss das Leistungsdatum auf der Rechnung stehen, wenn es dem Rechnungsdatum entspricht?

Ja. Bei Papier- und PDF-Rechnungen genügt dann ein Satz wie „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum". In einer E-Rechnung muss das Datum dagegen im vorgesehenen strukturierten Feld stehen (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Sätze 2 bis 4).

Reicht der Monat als Leistungsdatum?

Ja. Nach § 31 Abs. 4 UStDV kann der Kalendermonat angegeben werden, in dem die Leistung ausgeführt wird, etwa „Leistungszeitraum Oktober 2026". In der E-Rechnung empfehlen KoSIT und FeRD dafür einen Zeitraum vom Monatsersten bis zum Monatsletzten.

Was ist der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Leistungsdatum?

Das Rechnungsdatum ist der Tag der Ausstellung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 UStG), das Leistungsdatum der Tag, an dem geliefert oder die Leistung ausgeführt wurde (Nr. 6). Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG).

Welches Leistungsdatum gilt bei einer Lieferung mit Versand?

Der Tag, an dem die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer beginnt (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Nr. 2). In den übrigen Fällen ist es der Tag, an dem der Abnehmer die Verfügungsmacht erhält (Nr. 3).

Welches Datum steht auf einer Anzahlungsrechnung?

Der Zeitpunkt, an dem die Anzahlung vereinnahmt wird – aber nur, wenn er feststeht und vom Ausstellungsdatum abweicht; der Kalendermonat genügt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG, UStAE Abschn. 14.5 Abs. 16 Nr. 5). In der E-Rechnung empfehlen KoSIT und FeRD dafür BT-7.

In welchem Feld steht das Leistungsdatum in der E-Rechnung?

Ein einzelnes Datum in BT-72 (Actual delivery date), ein Zeitraum in BG-14 mit BT-73 und BT-74, ein Zeitraum je Position in BG-26. Die Felder sind in der Norm optional – eine Prüfung meldet ein fehlendes Leistungsdatum deshalb nicht, außer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (BR-IC-11).

Starten Sie mit 5 € Startguthaben.

Konto anlegen, API-Schlüssel erzeugen, Ihre KI verbinden. Abgelehnte Versuche kosten nichts.