Skonto auf der Rechnung

Skonto ist ein Abzug für schnelle Zahlung. Die Rechnung muss die Skontovereinbarung nennen – „2 % Skonto bei Zahlung bis …" genügt, ein Betrag ist nicht nötig. Zieht der Kunde Skonto ab, ändern sich Umsatzsteuer und Vorsteuer nach § 17 UStG, ohne dass die Rechnung berichtigt werden muss.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Skonto ist ein Preisnachlass für die Zahlung innerhalb einer kurzen Frist, typischerweise 2 % bei Zahlung binnen 10 Tagen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – Skonto gilt nur, wenn er vereinbart ist. Auf der Rechnung ist er eine im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts und damit Teil der Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG. Zieht der Kunde Skonto ab, ändert sich die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG; die Rechnung bleibt, wie sie ist.

Skonto auf der Rechnung: was anzugeben ist

Die Rechnung muss neben dem Entgelt „jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist”, enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass konkretisiert das für Skonto (Abschn. 14.5 Abs. 19 UStAE):

RegelFundstelle
Eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …” erfüllt die Pflichtangabe.Satz 11
Der Skontobetrag muss weder brutto noch netto zuzüglich Umsatzsteuer ausgewiesen werden.Satz 12
Steht die Höhe der Minderung bei Rechnungserstellung nicht fest, ist eindeutig auf die Vereinbarung hinzuweisen, z. B. durch Nennung des Vertrags.Sätze 4 und 5
Die Vereinbarung ist als Teil der Aufzeichnungspflichten geordnet aufzubewahren.Satz 10
Das gilt bei Steuerausweis ebenso wie bei einem Hinweis auf eine Steuerbefreiung.Satz 6

Fehlt die Skontoangabe, ist die Rechnung nicht vollständig; sie kann nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt werden – mehr dazu unter Pflichtangaben einer Rechnung.

Skonto formulieren: Beispiele

FormulierungHinweis
„Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto.”Frist ab Rechnungsdatum
„2 % Skonto bei Zahlung bis 22.10.2026, sonst netto bis 11.11.2026.”feste Termine
„Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen 3 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto.”gestaffelter Skonto
„Skonto gemäß Rahmenvertrag Nr. 2026-17.”Verweis auf eine Vereinbarung

Das Zahlungsziel ohne Skonto und die Regeln zum Verzug behandelt der Ratgeber Zahlungsziel.

Skonto und Umsatzsteuer

Nutzt der Kunde den Skonto, zahlt er weniger als das vereinbarte Entgelt. Die Bemessungsgrundlage mindert sich nachträglich – ein Fall von § 17 Abs. 1 UStG: Der Verkäufer berichtigt die geschuldete Umsatzsteuer, der Käufer seinen Vorsteuerabzug, jeweils für den Besteuerungszeitraum, in dem die Minderung eintritt (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG).

Beispiel: Rechnung über 1.000,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (190,00 €), zusammen 1.190,00 €, mit 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.

Betrag
Rechnungsbetrag brutto1.190,00 €
2 % Skonto vom Bruttobetrag23,80 €
Zahlbetrag1.166,20 €
darin Minderung des Entgelts20,00 €
darin Minderung der Umsatzsteuer3,80 €

Der Verkäufer schuldet am Ende 186,20 € Umsatzsteuer statt 190,00 €; der Käufer zieht ebenso nur 186,20 € als Vorsteuer ab.

Keine Rechnungsberichtigung nach Skontoabzug

Eine Rechnungsberichtigung ist nicht erforderlich, wenn sich die Bemessungsgrundlage nach Rechnungsausstellung nach § 17 UStG mindert – das BMF nennt Skonti ausdrücklich (BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025, Rn. 51a; UStAE Abschn. 14.5 Abs. 19 Satz 7). Das gilt auch für E-Rechnungen (UStAE Abschn. 17.1 Abs. 3a). Wann eine Korrektur dagegen nötig ist, erklärt der Ratgeber E-Rechnung korrigieren. Rabatte und Boni, die ebenfalls das Entgelt mindern, behandelt Rabatt auf der Rechnung.

Skonto in der E-Rechnung

In einer E-Rechnung steht der Skonto in den Zahlungsbedingungen (BT-20). Ein Satz wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …” erfüllt das Umsatzsteuerrecht. Die Spezifikation XRechnung sieht zusätzlich eine maschinenlesbare Form vor, damit die Software des Empfängers den Skonto selbst berechnen kann:

#SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00#

Die Vorgaben der Spezifikation (Regel BR-DE-18):

  • erstes Segment SKONTO, zweites TAGE=n, drittes PROZENT=n;
  • Prozentzahlen ohne Vorzeichen, mit Punkt und genau zwei Nachkommastellen;
  • jeder Eintrag beginnt mit #, die Segmente sind mit # getrennt, die Zeile endet mit #;
  • nach jeder vollständigen Skontoangabe folgt ein Zeilenumbruch;
  • nur Großbuchstaben, kein zusätzlicher Leerraum;
  • bezieht sich der Skonto nicht auf den fälligen Betrag (BT-115), sondern auf einen Teil davon, folgt als viertes Segment BASISBETRAG=n, etwa #SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00#BASISBETRAG=500.00#.

Ein gestaffelter Skonto steht in zwei Zeilen. Die Prüfregel BR-DE-18 prüft jede Zeile in BT-20, die mit # beginnt, gegen dieses Muster; ein Tippfehler darin macht die XRechnung ungültig. Zeilen ohne # am Anfang – etwa ein normaler Satz – prüft sie nicht.

Skonto mit XRIO

In der Schnittstelle von XRIO geben Sie den Skonto als Prozentsatz und Tage ab Rechnungsdatum an (payment.cashDiscount). XRIO schreibt ihn als Satz in die Zahlungsbedingungen (BT-20), etwa „Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto.” Die maschinenlesbare #SKONTO#-Zeile erzeugt XRIO derzeit nicht. Auf der ZUGFeRD-PDF rechnet XRIO Frist, Skontobetrag und Zahlbetrag aus. Wie Sie mit Ihrer KI oder per API eine Rechnung erstellen, steht unter XRechnung erstellen.

Quellen

  • § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG – im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts.
  • § 17 UStG – Änderung der Bemessungsgrundlage, Abs. 1 Sätze 1, 2 und 8.
  • § 31 Abs. 5 UStDV – Berichtigung einer Rechnung.
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025 – Rn. 51a; Umsatzsteuer- Anwendungserlass Abschn. 14.5 Abs. 19 und Abschn. 17.1 Abs. 3a in der Fassung dieses Schreibens.
  • XRechnung 3.0.2 (KoSIT), Prüfkonfiguration – Regel BR-DE-18 (Skonto in Payment terms, BT-20).
  • EN 16931-1 – BT-20 Payment terms, BT-115 Amount due for payment.

Häufige Fragen

Muss Skonto auf der Rechnung stehen?

Ja, wenn er im Voraus vereinbart ist. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG verlangt jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts. Laut UStAE Abschn. 14.5 Abs. 19 genügt eine Angabe wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …"; der Skontobetrag muss nicht ausgewiesen werden.

Wird Skonto vom Brutto- oder vom Nettobetrag berechnet?

Das legt die Skontovereinbarung fest. Die maschinenlesbare Skontozeile der XRechnung bezieht den Prozentsatz auf den fälligen Betrag (BT-115), also einschließlich Umsatzsteuer – außer ein abweichender Basisbetrag wird angegeben.

Muss die Rechnung nach Skontoabzug korrigiert werden?

Nein. Der Skontoabzug mindert die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG; eine Rechnungsberichtigung ist nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025, Rn. 51a). Der Verkäufer berichtigt seine Umsatzsteuer, der Käufer seinen Vorsteuerabzug.

Wie wird Skonto in der XRechnung angegeben?

In den Zahlungsbedingungen (BT-20). Die XRechnung sieht dafür eine maschinenlesbare Zeile vor, etwa #SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.00# mit anschließendem Zeilenumbruch. Die Prüfregel BR-DE-18 prüft jede Zeile in BT-20, die mit # beginnt, gegen dieses Muster.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Skonto gilt nur, wenn der Kunde innerhalb einer Frist zahlt; ob er ihn nutzt, steht bei Rechnungsstellung nicht fest. Ein Rabatt mindert den Preis unabhängig vom Zahlungszeitpunkt und ist meist schon im Entgelt der Rechnung berücksichtigt.

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