Rabatt auf der Rechnung

Ein Rabatt, der schon im Rechnungsbetrag steckt, mindert das Entgelt und damit die Umsatzsteuer. Nachlässe, deren Höhe bei Rechnungsstellung noch offen ist – Skonto oder Bonus –, muss die Rechnung als Vereinbarung nennen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG).

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Ein Rabatt auf der Rechnung mindert den Preis, bevor die Umsatzsteuer berechnet wird. Ist er schon im Rechnungsbetrag berücksichtigt, ist umsatzsteuerlich alles erledigt: Das Entgelt ist niedriger, die Steuer auch. Anders bei Nachlässen, die erst später wirken – Skonto und Bonus: Sie muss die Rechnung als im Voraus vereinbarte Minderung nennen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). In der E-Rechnung hat jeder Nachlass ein eigenes Feld mit Betrag, Grund und – auf Rechnungsebene – Steuerkategorie.

Rabatt, Skonto, Bonus: der Unterschied

NachlassWann er wirktAuf der RechnungUmsatzsteuer
Rabatt (z. B. Mengen-, Treue-, Aktionsrabatt)bei Rechnungsstellungim Entgelt berücksichtigt; Ausweis als eigene Zeile freiwilligSteuer vom geminderten Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG)
Skontobei Zahlung innerhalb einer FristAngabe der Vereinbarung, z. B. „2 % Skonto bei Zahlung bis …”Änderung nach § 17 UStG, wenn genutzt
Bonus (z. B. Umsatz- oder Jahresbonus)nachträglich, nach Erreichen einer Schwelleeindeutiger Hinweis auf die Vereinbarung, z. B. den VertragÄnderung nach § 17 UStG, wenn gezahlt

Die Einzelheiten zum Skonto stehen im Ratgeber Skonto auf der Rechnung.

Was die Rechnung angeben muss

Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG enthält die Rechnung das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt „sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist”. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass präzisiert das in Abschn. 14.5 Abs. 19:

  • Anzugeben sind nur Vereinbarungen, die der Leistungsempfänger unmittelbar gegenüber dem leistenden Unternehmer geltend machen kann (Satz 2). Vereinbarungen mit Dritten – etwa Prämien eines Herstellers – muss die Rechnung nicht bezeichnen (Satz 3).
  • Steht bei Boni, Skonti und Rabatten die Höhe der Minderung bei Rechnungserstellung noch nicht fest, ist eindeutig auf die Vereinbarung hinzuweisen, etwa durch Benennung des Vertrags (Sätze 4 und 5).
  • Die Vereinbarung ist als Teil der Aufzeichnungspflichten geordnet aufzubewahren (Satz 10).

Ein Rabatt, der den Preis schon bei Rechnungsstellung mindert, ist „im Entgelt berücksichtigt”. Viele Rechnungen zeigen ihn trotzdem als eigene Zeile – das macht die Rechnung nachvollziehbar.

Rabatt und Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt: alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Unternehmer für die Leistung erhält oder erhalten soll, abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Ein Rabatt wird deshalb vor der Steuer abgezogen.

Beispiel mit einem Positionsrabatt und einem Rabatt auf die ganze Rechnung:

Betrag
Position 1: 10 Stück × 60,00 €600,00 €
10 % Mengenrabatt auf Position 1−60,00 €
Position 1 netto540,00 €
Position 2: 2 Stück × 100,00 €200,00 €
Summe der Positionen740,00 €
5 % Treuerabatt auf die Rechnung−37,00 €
Entgelt (netto)703,00 €
Umsatzsteuer 19 %133,57 €
Rechnungsbetrag836,57 €

Wird ein Nachlass dagegen nachträglich gewährt – ein Jahresbonus, ein Nachlass wegen eines Mangels –, ändert sich die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG: Der Verkäufer berichtigt seine Umsatzsteuer, der Käufer seine Vorsteuer. Die ursprüngliche Rechnung muss dafür nicht berichtigt werden, auch nicht bei einer E-Rechnung (UStAE Abschn. 17.1 Abs. 3a; BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025, Rn. 51a).

Bonus über mehrere Steuersätze. Werden die Entgelte für unterschiedlich besteuerte Umsätze eines Zeitraums gemeinsam geändert, etwa durch einen Jahresbonus, muss der Unternehmer einen Beleg erteilen, aus dem die Verteilung auf die Steuersätze hervorgeht (§ 17 Abs. 4 UStG). Dieser Beleg kann, muss aber keine Rechnung sein (UStAE Abschn. 17.1 Abs. 3a). Wann statt einer Entgeltminderung eine Rechnungskorrektur nötig ist, steht unter E-Rechnung korrigieren.

Rabatt in der E-Rechnung

Die Norm EN 16931 kennt drei Wege, einen Preisnachlass abzubilden. Welcher passt, hängt davon ab, worauf er sich bezieht:

EbeneGruppe / FelderWirkung
Preisnachlass im StückpreisBT-148 Listenpreis (Item gross price), BT-147 Nachlass; Nettopreis BT-146Listenpreis minus Nachlass ergibt den Nettopreis je Einheit
Nachlass auf eine PositionBG-27: BT-136 Betrag, BT-137 Basis, BT-138 Prozentsatz, BT-139 Grund, BT-140 Codemindert den Nettobetrag der Position (BT-131)
Nachlass auf die ganze RechnungBG-20: BT-92 Betrag, BT-93 Basis, BT-94 Prozentsatz, BT-95 Steuerkategorie, BT-96 Steuersatz, BT-97 Grund, BT-98 Codefließt in die Summe der Nachlässe (BT-107) und mindert den Nettobetrag der Rechnung (BT-109)

Die Prüfregeln verlangen für jeden Nachlass einen Betrag (BR-31, BR-41) und einen Grund als Text oder Code (BR-CO-21, BR-CO-23). Ein Nachlass auf die ganze Rechnung braucht außerdem eine Steuerkategorie (BR-32), denn er mindert die Bemessungsgrundlage eines bestimmten Steuersatzes. Die Gründe als Code kommen aus der Codeliste UNTDID 5189, zum Beispiel:

CodeBedeutung
95Discount (Rabatt)
100Special rebate (Sonderrabatt)
105Yearly turnover (Jahresumsatz)
42Other bonus (sonstiger Bonus)

Der Begriff „gross price” in BT-148 meint den Preis vor dem Nachlass, nicht den Preis einschließlich Umsatzsteuer – mehr dazu unter Netto und brutto auf der Rechnung. Skonto gehört dagegen nicht in diese Gruppen, sondern in die Zahlungsbedingungen (BT-20). Zuschläge wie Versandkosten haben eigene Gruppen (BG-21, BG-28).

Rabatte mit XRIO übergeben

Die Schnittstelle von XRIO kennt alle drei Ebenen: Listenpreis und Preisnachlass je Position, Nachlässe je Position (lines/*/allowances) und Nachlässe auf die ganze Rechnung (allowances), jeweils als Betrag oder Prozentsatz mit Grund oder Code. Die Summen berechnet XRIO aus den eingegebenen Werten und prüft die fertige Datei mit dem KoSIT-Validator; fehlt etwa der Grund eines Nachlasses, kommt ein Befund mit der Regel zurück. Wie das per KI oder API funktioniert, steht unter ZUGFeRD-Rechnung erstellen und in der API-Dokumentation.

Quellen

  • § 10 Abs. 1 UStG – Entgelt als Bemessungsgrundlage.
  • § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG – im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts.
  • § 17 UStG – Änderung der Bemessungsgrundlage, Abs. 1 und Abs. 4.
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025 – Rn. 51a; Umsatzsteuer- Anwendungserlass Abschn. 14.5 Abs. 19 und Abschn. 17.1 Abs. 3a in der Fassung dieses Schreibens.
  • EN 16931-1 – BG-20, BG-27, BT-146 bis BT-148; Regeln BR-31, BR-32, BR-41, BR-CO-13, BR-CO-21, BR-CO-23.
  • UNTDID 5189 – Gründe für Nachlässe, Codeliste der EN 16931.

Häufige Fragen

Muss ein Rabatt auf der Rechnung ausgewiesen werden?

Ist der Rabatt bereits im Entgelt berücksichtigt, steht die Rechnung mit dem geminderten Entgelt; ein gesonderter Ausweis ist umsatzsteuerlich nicht nötig. Anzugeben ist jede im Voraus vereinbarte Minderung, die nicht schon im Entgelt steckt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG), etwa ein Bonus oder Skonto.

Was ist der Unterschied zwischen Rabatt, Skonto und Bonus?

Ein Rabatt mindert den Preis bei Rechnungsstellung. Skonto gilt nur bei Zahlung innerhalb einer Frist. Ein Bonus wird nachträglich gewährt, meist abhängig vom Umsatz eines Zeitraums. Skonto und Bonus mindern die Bemessungsgrundlage erst später nach § 17 UStG.

Wird die Umsatzsteuer vor oder nach dem Rabatt berechnet?

Nach dem Rabatt. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, also alles, was der Unternehmer für die Leistung erhält oder erhalten soll, abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 UStG). Ein Rabatt von 10 % auf 500 € netto ergibt 450 € Entgelt und bei 19 % eine Steuer von 85,50 €.

Muss die Rechnung nach einem nachträglichen Bonus berichtigt werden?

Nein. Eine nachträgliche Zahlung aufgrund einer Rabatt- oder Bonusvereinbarung ändert die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG; die ursprüngliche Rechnung muss nicht berichtigt werden (UStAE Abschn. 17.1 Abs. 3a). Einen eigenen Beleg verlangt § 17 Abs. 4 UStG nur, wenn Entgelte für unterschiedlich besteuerte Umsätze gemeinsam geändert werden.

Wie steht ein Rabatt in der XRechnung?

Als Nachlass auf eine Position (Gruppe BG-27) oder auf die ganze Rechnung (Gruppe BG-20), jeweils mit Betrag oder Prozentsatz und einem Grund als Text oder Code. Ein Nachlass auf die ganze Rechnung braucht zusätzlich die Steuerkategorie und den Steuersatz, dem er zugeordnet ist.

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