Rechnungsnummer: fortlaufend und einmalig

Jede Rechnung braucht eine Nummer, die der Aussteller nur einmal vergibt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG). Buchstaben, mehrere Nummernkreise und Lücken sind erlaubt – entscheidend ist, dass keine Nummer doppelt vorkommt.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Eine Rechnungsnummer ist nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die der Rechnungsaussteller zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergibt. Sie soll sicherstellen, dass jede Rechnung einmalig ist (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 10 Satz 1). Lückenlos muss die Folge nicht sein; Buchstaben, Präfixe und mehrere Nummernkreise sind zulässig. In der E-Rechnung steht die Nummer in BT-1.

Was für die Rechnungsnummer gilt

FrageRegelFundstelle
Ziffern und Buchstaben?eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen, auch kombiniertUStAE Abschn. 14.5 Abs. 10 Sätze 2 und 3
Lückenlos?nicht zwingend – weder insgesamt noch je NummernkreisAbs. 10 Satz 4, Abs. 11 Satz 3
Mehrere Nummernkreise?ja, für zeitlich, geografisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche: Monate, Wochen, Tage, Filialen, Betriebsstätten, BestandsobjekteAbs. 11 Sätze 1 und 2
Bedingung dafür?jede Rechnung lässt sich leicht und eindeutig einem Nummernkreis zuordnen, die Nummer ist einmaligAbs. 11 Satz 4
Konzern mit mehreren Ländern?ein gemeinsamer fortlaufender Nummernkreis ist zulässigAbs. 10 Satz 5
Miete, Wartung und andere Dauerschuldverhältnisse?eine einmalige Nummer aus dem Vertrag genügt, etwa Wohnungs-, Objekt- oder Mieternummer; Zahlungsbelege brauchen keine eigene NummerAbs. 12
Gutschrift?der Gutschriftaussteller vergibt die NummerAbs. 13
Ohne Rechnungsnummer?Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Rechnungen von KleinunternehmernAbs. 14

Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung stehen im Überblick Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Beispiele für gültige Nummernsysteme

SchemaBeispielHinweis
Einfache Zählung1042, 1043, 1044ein Kreis für alle Rechnungen
Jahr und Zähler2026-0001, 2026-0002jedes Jahr ein neuer Kreis; das Jahr macht die Nummer einmalig
Monat und Zähler2026-10-001Kreise je Monat, wie Abs. 11 sie nennt
Filiale und ZählerFR-2026-0042, KA-2026-0042je Filiale ein Kreis; das Präfix ordnet die Rechnung zu
Buchstaben und ZiffernRE-2026-0042Präfix „RE” für Rechnungen
DauerrechnungMietvertrag Objekt 17, Wohnung 3einmalige Nummer aus dem Vertrag (Abs. 12)

Nicht zulässig ist eine Nummer, die zweimal vergeben wird – etwa „2026-0042” in zwei Filialen ohne unterscheidendes Präfix. Dann lässt sich die Rechnung nicht mehr eindeutig einem Nummernkreis zuordnen.

Rechnungsnummer bei Gutschrift, Korrektur und Storno

  • Gutschrift: Rechnet der Leistungsempfänger ab (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG), vergibt er die fortlaufende Nummer aus seinem eigenen System (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 13). Mehr dazu unter Gutschrift als E-Rechnung.
  • Berichtigung: Fehlende oder falsche Angaben werden mit einem Dokument nachgereicht, das sich spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV) – praktisch über deren Nummer und Datum. In der E-Rechnung steht der Bezug in BT-25 (Nummer) und BT-26 (Datum). Fehlt dieser Bezug bei Rechnungstyp 384 (Corrected invoice), meldet die XRechnung-Prüfung eine Warnung nach Regel BR-DE-26.
  • Storno und neue Rechnung: In der E-Rechnung hat jedes Dokument eine eigene Nummer in BT-1 (Regel BR-02) – auch eine Gutschrift mit Typ 381 und eine berichtigte Rechnung mit Typ 384. Wann storniert und wann berichtigt wird, erklärt E-Rechnung korrigieren.

Die Rechnungsnummer in der E-Rechnung

Die Rechnungsnummer ist das Feld BT-1 (Invoice number) der Norm EN 16931. Fehlt es, meldet die Prüfung die Regel BR-02. Im XML heißt das Element cbc:ID (UBL) bzw. rsm:ExchangedDocument/ram:ID (CII).

  • Im strukturierten Teil: Bei einer E-Rechnung über ein Dauerschuldverhältnis muss die Rechnungsnummer im strukturierten Teil stehen; ein Vertrag im Anhang genügt dafür nicht (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 12 Satz 1). Mehr unter E-Rechnung für Vermieter.
  • Auch ohne umsatzsteuerliche Pflicht: Die Norm kennt keine Rechnung ohne Nummer. Wer als Kleinunternehmer oder für einen Kleinbetrag freiwillig eine E-Rechnung stellt, vergibt trotzdem eine Nummer.
  • Einmaligkeit prüft niemand automatisch: Ein Validator prüft jede Datei für sich. Ob eine Nummer schon einmal vergeben wurde, kann er nicht erkennen – das bleibt Sache des Ausstellers.

Rechnungsnummern und XRIO

XRIO vergibt keine Rechnungsnummern und führt keine Nummernkreise. Ihre KI oder Ihr Programm übergibt die Nummer, die Sie vergeben haben; sie landet in BT-1. Fehlt sie, kommt statt einer Datei ein Befund mit der Regel BR-02 zurück; bei einer berichtigten Rechnung (Typ 384) verlangt XRIO außerdem die Nummer der ursprünglichen Rechnung in BT-25. Über die REST-API können Sie die Rechnungsnummer zugleich als Idempotency-Key mitsenden: Derselbe Schlüssel mit demselben Inhalt liefert innerhalb von 7 Tagen das erste Ergebnis erneut, statt eine zweite Datei zu erzeugen (API-Dokumentation). Wie das mit einem KI-Assistenten funktioniert, steht unter E-Rechnung mit KI erstellen.

Quellen

Häufige Fragen

Muss eine Rechnungsnummer lückenlos sein?

Nein. Laut UStAE Abschn. 14.5 Abs. 10 ist eine lückenlose Abfolge der Rechnungsnummern nicht zwingend; auch einzelne Nummernkreise müssen nicht lückenlos sein (Abs. 11). Pflicht ist, dass jede Nummer nur einmal vergeben wird.

Darf eine Rechnungsnummer Buchstaben enthalten?

Ja. Zulässig sind eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen und Kombinationen aus Ziffern und Buchstaben, etwa „RE-2026-0042" (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 10).

Darf ich mehrere Nummernkreise verwenden?

Ja, zum Beispiel je Jahr, Monat, Filiale oder Objekt (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 11). Jede Rechnung muss sich dabei eindeutig einem Nummernkreis zuordnen lassen, etwa über ein Präfix, und die Nummer muss einmalig sein.

Brauchen Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?

Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 34a UStDV müssen keine fortlaufende Nummer enthalten, ebenso Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 14). Eine E-Rechnung braucht technisch trotzdem eine Nummer im Feld BT-1.

Wer vergibt die Rechnungsnummer bei einer Gutschrift?

Der Gutschriftaussteller, also der Leistungsempfänger, der abrechnet (UStAE Abschn. 14.5 Abs. 13). Stellt ein beauftragter Dritter die Rechnung aus, kann er die Nummer vergeben.

Wo steht die Rechnungsnummer in der E-Rechnung?

In BT-1 (Invoice number); das Feld ist nach Regel BR-02 Pflicht. Eine berichtigte Rechnung nennt zusätzlich in BT-25 die Nummer der Rechnung, auf die sie sich bezieht.

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