Netto und brutto auf der Rechnung
Netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer, brutto der Betrag einschließlich Umsatzsteuer. Eine Rechnung muss das Entgelt netto je Steuersatz und die Steuer getrennt ausweisen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG) – auch wenn die Preise brutto vereinbart sind. Nur bis 250 € genügt der Bruttobetrag mit Steuersatz.
Netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer – umsatzsteuerlich das Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG). Brutto ist der Betrag einschließlich Umsatzsteuer. Eine Rechnung braucht beides: das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Steuersatz und Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG); der Bruttobetrag ergibt sich aus der Summe. In einer E-Rechnung sind alle Positionen netto, und eine feste Summenkette verbindet Netto, Steuer und Zahlbetrag.
Netto, brutto, Umsatzsteuer: die Formeln
| Rechnung | 19 % | 7 % |
|---|---|---|
| netto → brutto | netto × 1,19 | netto × 1,07 |
| brutto → netto | brutto ÷ 1,19 | brutto ÷ 1,07 |
| Steuer aus netto | netto × 19 / 100 | netto × 7 / 100 |
| Steuer aus brutto | brutto × 19 / 119 | brutto × 7 / 107 |
| Beispiel netto → brutto | 1.000,00 € → 1.190,00 € (190,00 € Steuer) | 1.000,00 € → 1.070,00 € (70,00 € Steuer) |
| Beispiel brutto → netto | 119,00 € → 100,00 € (19,00 € Steuer) | 107,00 € → 100,00 € (7,00 € Steuer) |
Welche Leistungen mit welchem Satz besteuert werden, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuer auf der Rechnung.
Was auf der Rechnung stehen muss
Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG enthält eine Rechnung unter anderem:
- Nr. 7: das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, die nicht schon im Entgelt steckt;
- Nr. 8: den anzuwendenden Steuersatz und den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag – oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Ein Bruttobetrag allein genügt also nicht, auch wenn der Preis brutto vereinbart wurde. Die Ausnahme ist die Kleinbetragsrechnung bis 250 €: Dort dürfen Entgelt und Steuer in einer Summe stehen, zusammen mit dem Steuersatz (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus; ihr Rechnungsbetrag ist ohne Steuer (E-Rechnung für Kleinunternehmer).
Bruttopreise für Verbraucher, Nettopreise im B2B
Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder ihnen gegenüber mit Preisen wirbt, muss Gesamtpreise angeben (§ 3 Abs. 1 PAngV). Gesamtpreis ist der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3 PAngV). Diese Pflicht betrifft Angebot und Werbung; was die Rechnung enthalten muss, regelt § 14 UStG. Eine Rechnung an einen Verbraucher kann deshalb die Positionen mit Bruttopreisen zeigen und darunter Entgelt je Steuersatz und Steuerbetrag ausweisen.
Gegenüber Unternehmen gilt § 3 Abs. 1 PAngV nicht. Dort sind Nettopreise üblich, weil der Kunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht. Für Rechnungen an Privatpersonen besteht keine E-Rechnungspflicht – mehr dazu unter E-Rechnung an Privatkunden.
Rundung: Wo der Cent verloren geht
Beträge auf einer Rechnung haben zwei Nachkommastellen. Wer zwischen netto und brutto umrechnet, muss runden – und je nach Reihenfolge entsteht eine Differenz von einem Cent.
Beispiel: Vereinbart sind 400,00 € brutto bei 19 %.
| Weg | Netto | Steuer | Brutto |
|---|---|---|---|
| Netto aus brutto, Steuer aus netto | 336,13 € | 336,13 € × 19 % = 63,86 € | 399,99 € |
| Netto aus brutto, Steuer als brutto minus netto | 336,13 € | 400,00 € − 336,13 € = 63,87 € | 400,00 € |
Beim zweiten Weg stimmt der Rechnungsbetrag mit dem vereinbarten Preis überein. Ähnlich bei mehreren Positionen: Rundet man jede Position einzeln von brutto auf netto, kann die Summe um einen Cent von der Umrechnung der Gesamtsumme abweichen.
In der E-Rechnung wird die Steuer je Steuersatz berechnet, nicht je Position: Die Steuer einer Kategorie ist ihr Nettobetrag × Steuersatz, auf zwei Nachkommastellen gerundet (Regel BR-CO-17). Die Prüfkonfiguration der KoSIT lässt dabei eine kleine Abweichung zu, sodass der zweite Weg im Beispiel die Prüfung besteht. Soll der Zahlbetrag zusätzlich gerundet werden, steht die Differenz im Rundungsbetrag (BT-114).
Netto und brutto in der E-Rechnung
Die Norm EN 16931 rechnet in den Positionen immer netto: Der Stückpreis heißt „Item net price” (BT-146), der Positionsbetrag „Invoice line net amount” (BT-131). Der Begriff „Item gross price” (BT-148) meint dagegen den Listenpreis vor einem Preisnachlass, nicht den Preis einschließlich Umsatzsteuer. Brutto im umsatzsteuerlichen Sinn ist erst der Rechnungsbetrag (BT-112).
Die Summen hängen über feste Regeln zusammen:
| Feld | Bedeutung | Regel |
|---|---|---|
| BT-131 | Nettobetrag je Position | Menge × Nettopreis, abzüglich Nachlässen und zuzüglich Zuschlägen der Position |
| BT-106 | Summe der Positionen | BR-CO-10: Summe aller BT-131 |
| BT-107, BT-108 | Nachlässe und Zuschläge auf die ganze Rechnung | BR-CO-11, BR-CO-12 |
| BT-109 | Rechnungsbetrag netto | BR-CO-13: BT-106 − BT-107 + BT-108 |
| BT-116, BT-117 | Nettobetrag und Steuer je Steuerkategorie und Satz | BR-CO-17 |
| BT-110 | Umsatzsteuer gesamt | BR-CO-14: Summe aller BT-117 |
| BT-112 | Rechnungsbetrag brutto | BR-CO-15: BT-109 + BT-110 |
| BT-113, BT-114 | bereits gezahlt, Rundungsbetrag | – |
| BT-115 | Zahlbetrag | BR-CO-16: BT-112 − BT-113 + BT-114 |
Alle Beträge haben höchstens zwei Nachkommastellen (Regeln BR-DEC); Stückpreis und Menge dürfen mehr haben. Geht eine Summe um einen Cent nicht auf, verletzt die Datei eine dieser Regeln und ist ungültig. Eine vollständige Beispielrechnung mit allen Summen zeigt der Ratgeber E-Rechnung Beispiel. Wie Rabatte in die Kette eingehen, steht unter Rabatt auf der Rechnung.
Brutto- oder Nettopreise an XRIO übergeben
Bei XRIO legen Sie mit priceBasis fest, ob die Preise einer Rechnung netto oder brutto
gemeint sind. Bei Bruttopreisen rechnet XRIO den Nettopreis je Position selbst aus und ermittelt
die Steuer je Steuersatz als brutto minus netto – wie im zweiten Weg oben. Dazu übergeben Sie
die Summen, wie sie auf Ihrer Vorlage stehen (netto, Steuer, brutto); XRIO vergleicht sie mit dem
eigenen Ergebnis und meldet eine Abweichung als Befund, statt einen Wert anzupassen. Die
ZUGFeRD-PDF zeigt dann die Bruttopreise wie eingegeben und darunter Entgelt je Steuersatz,
Steuer und Gesamtbetrag. Mehr unter ZUGFeRD-Rechnung erstellen.
Quellen
- § 10 Abs. 1 UStG – Entgelt.
- § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 und 8 UStG – Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.
- § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge.
- § 2 PAngV Nr. 3 und § 3 PAngV Abs. 1 – Gesamtpreise gegenüber Verbrauchern.
- EN 16931-1 – BT-106 bis BT-117, BT-131, BT-146, BT-148; Regeln BR-CO-10 bis BR-CO-17 und BR-DEC; KoSIT-Prüfkonfiguration XRechnung 3.0.2.