E-Rechnung im Onlinehandel

Ein Onlineshop muss E-Rechnungen nur für Bestellungen inländischer Unternehmen über 250 € brutto ausstellen – nach Ablauf der Übergangsfristen. Für Privatkunden und Kunden im Ausland gilt die Pflicht nicht.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Im Onlinehandel betrifft die E-Rechnung nur einen Teil der Bestellungen: Kauft ein Unternehmen mit Sitz im Inland für sein Unternehmen und liegt der Gesamtbetrag über 250 € brutto, muss der Shop nach Ablauf der Übergangsfristen eine E-Rechnung ausstellen. Privatkunden, Kunden im Ausland und Kleinbeträge sind nicht betroffen. Empfangen muss jeder Händler E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025 – auch die seiner Lieferanten und Dienstleister.

Welche Bestellung welche Rechnung braucht

BestellungRechnungGrundlage
Privatkundekeine Rechnungspflicht; PDF oder E-Rechnung nur mit Zustimmung§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG; Abschnitt 14.1 Abs. 6 Satz 5 UStAE
Unternehmen im Inland, bis 250 € bruttoRechnung, als Papier oder mit Zustimmung als PDF zulässig§ 33 UStDV
Unternehmen im Inland, über 250 € bruttoE-Rechnung nach den Übergangsfristen§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 27 Abs. 38 UStG
Unternehmen im AuslandRechnung, keine E-RechnungspflichtAbschnitt 14.1 Abs. 6 Satz 3 UStAE
Verein oder Behörde, nicht unternehmerischRechnung, keine E-Rechnungspflicht nach UStG§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStG
Händler ist Kleinunternehmernie E-Rechnungspflicht§ 34a UStDV

Für die Grenze von 250 € zählt allein der Gesamtbetrag der Rechnung, also einschließlich Versandkosten (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 23); mehr dazu im Ratgeber Kleinbetragsrechnung. Für Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland gelten die Regeln der innergemeinschaftlichen Lieferung. Behörden können nach eigenem Recht, etwa der E-Rechnungsverordnung des Bundes, eine XRechnung verlangen – siehe XRechnung an Behörden senden. Die Fristen stehen im Ratgeber E-Rechnungspflicht 2027 und 2028.

Geschäftskunden im Shop erkennen

Ein Shop sieht dem Kunden nicht an, ob er privat oder für sein Unternehmen kauft. Das BMF regelt dafür drei Punkte:

  1. Angabe des Kunden: Der Shop darf sich bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Angabe verlassen, ob der Kunde inländischer Unternehmer ist (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 15).
  2. USt-IdNr. als Indiz: Die Verwendung einer USt-IdNr. kann ein Hinweis darauf sein, dass der Kunde als Unternehmer handelt (Abschnitt 14.1 Abs. 6 Satz 2 UStAE).
  3. Kein Verstoß ohne Kenntnis: Konnte der Shop nicht erkennen, dass er an ein Unternehmen liefert, wird die fehlende E-Rechnung nicht beanstandet (Abschnitt 14.1 Abs. 6 Satz 1 UStAE).

Fragt der Bestellprozess Firma und USt-IdNr. ab, stehen beide Angaben später in der E-Rechnung: der Firmenname in BT-44, die USt-IdNr. des Kunden in BT-48. Wie Sie Privat- und Geschäftskunden in Grenzfällen unterscheiden, vertieft der Ratgeber E-Rechnung an Privatkunden.

Privatkunden: Rechnung im Kundenkonto

Für Lieferungen an Privatkunden besteht keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht. Stellt der Shop trotzdem eine elektronische Rechnung aus, braucht er die Zustimmung des Kunden. Sie ist formlos, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt werden und auch stillschweigend durch tatsächliche Praxis erfolgen (Abschnitt 14.1 Abs. 7 Satz 4 bis 8 UStAE). Für E-Rechnungen nennt das BMF den Download über ein Internetportal ausdrücklich als Übermittlungsweg (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 36) – etwa aus dem Kundenkonto des Shops. Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnet der Privatkunde wie jede PDF; das Unternehmen verarbeitet das enthaltene XML. Den Unterschied der Formate erklärt XRechnung oder ZUGFeRD.

Bestelldaten in der E-Rechnung

Was im Shop zur Bestellung gehört, hat in der E-Rechnung ein festes Feld:

Im ShopFeldBeispiel
Bestellnummer des KundenBT-13PO-2027-118
LieferdatumBT-7214.04.2027
LieferanschriftBT-75 bis BT-80Lager, Industriestraße 3
Artikel, Menge, EinheitBT-153, BT-129, BT-130Druckerpatrone XL, 12 Stück (C62)
VersandkostenZuschlag BG-21 mit Grund BT-104Versandkosten 6,90 €
Gutscheincode, RabattNachlass BG-20 oder BG-27Neukundenrabatt 10 %
Zahlung per KarteBG-18nur die letzten Ziffern der Kartennummer

Versandkosten und Rabatte tragen ihren eigenen Steuersatz, wenn die Rechnung mehrere Sätze enthält. Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil stehen; welche das sind, zeigt der Ratgeber Pflichtangaben einer Rechnung.

Marktplätze: Amazon, eBay und Co.

Verkauft ein Händler über einen Marktplatz, bleibt er der leistende Unternehmer. Für seine Rechnungen an Geschäftskunden gelten deshalb dieselben Regeln wie im eigenen Shop:

  • Rechnung durch den Marktplatz: Eine Rechnung darf ein Dritter im Namen und für Rechnung des Händlers ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 7 UStG). Der Händler muss dann sicherstellen, dass der Dritte die Vorgaben der §§ 14 und 14a UStG einhält (Abschnitt 14.1 Abs. 3 Satz 8 UStAE).
  • Gebührenrechnungen des Marktplatzes: Eine E-Rechnungspflicht besteht nur, wenn beide Seiten im Inland ansässig sind; maßgeblich sind Sitz, Geschäftsleitung oder eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte (Abschnitt 14.1 Abs. 4 Satz 1 und 2 UStAE). Rechnet ein im Ausland ansässiger Betreiber ab, besteht keine Pflicht.

Shopify, WooCommerce und eigene Shops: E-Rechnung per API

Ein fertiges XRIO-Plugin für Shopify, WooCommerce oder andere Shopsysteme gibt es nicht. Ihr Shopsystem oder Ihr eigenes Programm kann XRIO aber über die E-Rechnung-API aufrufen: Nach einer Bestellung eines Geschäftskunden schickt es die Bestelldaten als JSON an POST /v1/invoices/generate, XRIO erzeugt daraus eine XRechnung, eine ZUGFeRD-Rechnung oder beides und prüft jede Datei mit dem KoSIT-Validator. Bruttopreise wie im Shop nimmt XRIO direkt an; Versandkosten und Rabatte übergeben Sie als Zuschlag oder Nachlass. Eine erstellte E-Rechnung kostet 0,25 € netto, XRechnung und ZUGFeRD in einem Aufruf sind zwei Dokumente. Versand an den Kunden und Archivierung bleiben beim Shop: XRIO hält die Dateien 7 Tage bereit und ist kein Archiv. Alle Felder stehen in der API-Dokumentation.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ein Onlineshop E-Rechnungen ausstellen?

Nur für Bestellungen anderer Unternehmen mit Sitz im Inland, die für ihr Unternehmen kaufen, und nur bei mehr als 250 € brutto. Die Pflicht greift nach den Übergangsfristen, spätestens für Umsätze ab dem 1. Januar 2028. Für Privatkunden besteht keine E-Rechnungspflicht.

Woran erkennt ein Shop, dass ein Unternehmen bestellt?

Der Shop darf sich bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf die Angabe des Kunden verlassen. Die Angabe einer USt-IdNr. kann ein Indiz sein. Konnte der Shop nicht erkennen, dass ein Unternehmen bestellt, wird eine fehlende E-Rechnung nicht beanstandet (Abschnitt 14.1 Abs. 6 UStAE).

Brauchen Kunden aus dem Ausland eine E-Rechnung?

Nein. Ist der Kunde nicht im Inland ansässig, besteht keine Pflicht zur E-Rechnung. Eine Rechnung an ein Unternehmen ist trotzdem auszustellen – auf Papier oder mit Zustimmung elektronisch.

Muss ich auf Amazon oder eBay E-Rechnungen ausstellen?

Es gelten dieselben Regeln wie im eigenen Shop, denn Verkäufer ist der Händler. Lässt er die Rechnung vom Marktplatz in seinem Namen erstellen, muss er sicherstellen, dass sie die Vorgaben erfüllt (Abschnitt 14.1 Abs. 3 Satz 8 UStAE).

Darf ein Shop die E-Rechnung zum Download im Kundenkonto bereitstellen?

Ja. Das BMF nennt den Download über ein Internetportal ausdrücklich als zulässigen Übermittlungsweg für E-Rechnungen (BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 36). Welchen Weg die Beteiligten nutzen, vereinbaren sie untereinander.

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