XRechnung an Behörden senden

Wer an Bundesbehörden liefert, muss seit dem 27. November 2020 E-Rechnungen stellen – im Standard XRechnung, mit Leitweg-ID, über die Plattform OZG-RE. Länder und Kommunen regeln den Rechnungseingang eigenständig.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Rechnungen an Bundesbehörden gehen seit dem 27. November 2020 nur noch elektronisch: als XRechnung, mit der Leitweg-ID des Empfängers, über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE. Grundlage ist die E-Rechnungsverordnung des Bundes (E-RechV). Für Landesbehörden und Kommunen gelten die Regeln des jeweiligen Landes – mit eigenen Portalen und teils eigenen Fristen.

Kurz gesagt

FrageBeim BundGrundlage
Seit wann Pflicht?27. November 2020§ 3 Abs. 1, § 11 Abs. 3 E-RechV
Welches Format?XRechnung, jeweils aktuelle Fassung§ 4 Abs. 1 E-RechV
Wohin?Rechnungseingangsplattform OZG-RE§ 4 Abs. 3 E-RechV, e-rechnung-bund.de
Adresse des Empfängers?Leitweg-ID in BT-10§ 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV
Ausnahme für kleine Aufträge?Direktauftrag bis 1.000 €§ 3 Abs. 3 Nr. 1 E-RechV
Registrierung?ja, kostenlos§ 4 Abs. 3 Satz 2 E-RechV

Die Pflicht beim Bund

Die E-RechV gilt für Rechnungen an die obersten Bundesbehörden, die Verfassungsorgane und die Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung. Rechnungssteller müssen ihre Rechnungen dort elektronisch ausstellen und übermitteln (§ 3 Abs. 1 E-RechV); diese Pflicht gilt seit dem 27. November 2020 (§ 11 Abs. 3 E-RechV). Sie trifft auch ausländische Lieferanten, die für den Bund arbeiten.

Ausnahmen nennt § 3 Abs. 3 E-RechV:

AusnahmeInhalt
DirektauftragRechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 €; nach § 14 UVgO gilt der voraussichtliche Auftragswert ohne Umsatzsteuer
§§ 8 und 9 E-RechVgeheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten, Auswärtiger Dienst und Beschaffungen im Ausland
OrganleiheRechnungen in Verfahren nach § 159 Abs. 1 Nr. 5 GWB

Unabhängig davon kann der Vertrag selbst E-Rechnungen vorschreiben. Steht das im Auftrag, gilt es auch unter 1.000 €.

Was die E-Rechnung an den Bund enthalten muss

Neben den Pflichtangaben nach § 14 UStG verlangt § 5 E-RechV weitere Angaben. Die Plattform des Bundes ordnet sie diesen Feldern der XRechnung zu:

AngabeFeldPflicht
Leitweg-IDBT-10immer
BankverbindungBG-17 (BT-84 bis BT-86), bei Lastschrift BG-19immer
ZahlungsbedingungenBT-9 oder BT-20immer
E-Mail-Adresse des RechnungsstellersBT-43immer
LieferantennummerBT-29wenn bei Beauftragung mitgeteilt
BestellnummerBT-13wenn bei Beauftragung mitgeteilt

Format: Grundsätzlich die XRechnung (§ 4 Abs. 1 E-RechV). Ein anderer Standard ist erlaubt, wenn er der EN 16931 entspricht. ZUGFeRD nimmt der Bund nur im Profil XRECHNUNG als reine XML-Datei an – eine hybride ZUGFeRD-PDF mit Sichtteil genügt nicht. Wie Sie die richtige Leitweg-ID finden, erklärt der Ratgeber Leitweg-ID.

Von der ZRE zur OZG-RE

Bis September 2025 hatte der Bund zwei Eingangsplattformen: die Zentrale Rechnungseingangsplattform ZRE (ITZBund) und die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE (Beschaffungsamt des BMI). Mit Abschluss der Migration am 19. September 2025 wurden alle 187 technischen Empfänger der ZRE auf die OZG-RE überführt; die ZRE wurde für den Rechnungsempfang außer Betrieb genommen und zum Jahresende 2025 abgeschaltet.

Für Sie heißt das: Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung gehen nur noch über die OZG-RE. Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung dürfen eigene Lösungen betreiben – ihre Leitweg-IDs beginnen dann mit 993, und der Auftraggeber nennt Ihnen den Eingangsweg.

Registrierung an der OZG-RE

Ohne Konto keine Übermittlung: § 4 Abs. 3 E-RechV setzt ein registriertes Nutzerkonto voraus. Registrierung und Nutzung sind für Rechnungssender kostenlos. Es gibt zwei Wege:

  1. Direkt an der OZG-RE – Formular ausfüllen, Nutzungsbedingungen bestätigen, Aktivierungslink per E-Mail bestätigen. Wer registriert, wird Administrator des Unternehmenskontos und kann weitere Nutzer anlegen.
  2. Über „Mein Unternehmenskonto” auf Basis von ELSTER – mit dem ELSTER-Organisationszertifikat melden Sie sich an der OZG-RE an; die Firmendaten werden übernommen.

Für Tests gibt es eine eigene Testumgebung mit separater Registrierung. Echte Rechnungen gehören nur in die Produktivumgebung.

Die vier Übertragungswege

KanalGeeignet fürWas Sie beachten müssen
Weberfassungwenige Rechnungen, keine RechnungssoftwareDaten im Browser eingeben; eingereichte Rechnungen lassen sich als Vorlage wiederverwenden
Uploadfertige XRechnung aus Ihrem SystemXML-Datei hochladen; vor dem Versand zeigt die Plattform einen Prüfbericht
E-Mailregelmäßiger Versand fertiger XRechnungeneine E-Rechnung pro E-Mail; keine weiteren Anhänge; Empfangsadresse aus Ihrem Konto; Betreff und Text werden ignoriert; bis 10 MB
Peppolgroßes Volumen, automatisierter Versandüber einen Peppol-Dienstleister oder eigenen Access Point; Empfänger-ID 0204:Leitweg-ID

Anlagen wie Aufmaß, Stundennachweis oder Lieferschein werden in die XRechnung eingebettet, nicht als separater E-Mail-Anhang verschickt. Zugelassen sind PDF, PNG, JPG, XLSX, ODS und CSV – höchstens 200 Dokumente pro Rechnung. Größere Anlagen lassen sich über die Funktion „Große Anlagen” der OZG-RE hochladen und verlinken.

Länder und Kommunen

Die E-RechV gilt nur für den Bund. Die Länder setzen die EU-Richtlinie 2014/55/EU in eigener Zuständigkeit um – auch für ihre Kommunen. Ob Lieferanten E-Rechnungen stellen müssen oder nur dürfen, ab wann und über welches Portal, steht im jeweiligen Landesrecht. Einige Beispiele aus den Angaben der Länder:

LandEingangBesonderheit
Baden-Württembergservice-bw.de/erechnungUpload für Rechnungen an Kommunen und Landesbehörden
Bremene-rechnung.bremen.deveröffentlicht Listen der Leitweg-IDs; maßgeblich bleibt die ID im Auftrag
Hessenerechnung.hessen.dePDF-Rechnungen seit 18. April 2024 nicht mehr zulässig; Ausnahme Direktauftrag bis 1.000 € netto; keine zentrale Vergabe der Leitweg-IDs; Landesverwaltung nutzt kein Peppol
Niedersachsenrechnung.niedersachsen.deZentraler eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN), an Peppol angeschlossen
Rheinland-Pfalz und Saarlande-rechnung.service.rlp.deZentraler E-Rechnungseingang RLP, im öffentlichen Auftragswesen verpflichtend; Land und Kommunen

Laut Bund nimmt die OZG-RE außerdem Rechnungen an derzeit fünf Bundesländer entgegen (Stand Juni 2026). Den Umsetzungsstand aller Länder fasst die KoSIT in ihrer Ländersynopse zusammen. Im Zweifel gilt: Der Auftraggeber nennt Ihnen Portal, Format und Leitweg-ID – fragen Sie dort nach.

Warum Behörden XRechnungen zurückweisen

  • Formale Fehler. Die Plattform prüft jede Rechnung automatisch und lehnt formal fehlerhafte ab (§ 4 Abs. 3 E-RechV). Beim Upload und in der Weberfassung sehen Sie den Prüfbericht vor dem Versand; bei E-Mail und Peppol finden Sie ihn in der Rechnungsübersicht.
  • Leitweg-ID ungültig oder falsch. Leerzeichen, Bindestriche oder die ID einer anderen Dienststelle – siehe typische Fehler bei der Leitweg-ID.
  • Mehrere Rechnungen in einer E-Mail oder Anhänge, die keine E-Rechnung sind: Die E-Mail wird samt Anhängen verworfen.
  • Inhaltliche Fehler. Weist der Empfänger eine Rechnung sachlich zurück, korrigieren Sie sie und reichen eine neue E-Rechnung ein.

Formale Fehler finden Sie vorab mit einem XRechnung-Validator, der gegen die Regeln der KoSIT prüft – den Herausgeber des Standards XRechnung.

Was XRIO dabei übernimmt – und was nicht

XRIO erstellt die XRechnung: Beim Format XRechnung verlangt XRIO die Käuferreferenz (BT-10) für die Leitweg-ID, die Zahlungsangaben und die Kontaktdaten des Verkäufers einschließlich E-Mail (BT-43). Bestellnummer (BT-13), Lieferantennummer (BT-29) und eingebettete Anlagen wie PDF, PNG, JPEG, CSV, XLSX oder ODS geben Sie mit, wenn der Auftrag sie verlangt. Jede Datei prüft XRIO mit dem KoSIT-Validator, bevor Sie sie bekommen; eine erstellte E-Rechnung kostet 0,25 € netto.

Was XRIO nicht tut: an die OZG-RE oder ein Landesportal hochladen, per E-Mail oder Peppol versenden, Rechnungen archivieren. Die fertige XML-Datei reichen Sie selbst ein, zum Beispiel per Upload oder über die E-Mail-Adresse Ihres OZG-RE-Kontos. Wie Ihre KI die Daten liefert, zeigt die Seite E-Rechnung mit KI erstellen.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist die OZG-RE?

Die OZG-RE ist die Rechnungseingangsplattform des Bundes. Seit September 2025 empfängt die Bundesverwaltung E-Rechnungen zentral über die OZG-RE; die frühere ZRE wurde mit Abschluss der Migration am 19. September 2025 für den Rechnungsempfang außer Betrieb genommen und Ende 2025 abgeschaltet.

Muss ich Rechnungen an den Bund elektronisch stellen?

Ja, seit dem 27. November 2020 (§ 3 E-RechV). Ausgenommen sind Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 €, geheimhaltungsbedürftige Fälle und Beschaffungen im Ausland nach §§ 8 und 9 E-RechV sowie die Organleihe. Papier- und PDF-Rechnungen nimmt der Bund sonst nicht an.

Wie übermittle ich eine XRechnung an die OZG-RE?

Über vier Kanäle: Weberfassung im Browser, Upload einer fertigen XRechnung, E-Mail oder Peppol. Für alle ist eine kostenlose Registrierung an der OZG-RE nötig – direkt oder über „Mein Unternehmenskonto" auf Basis von ELSTER.

Darf ich eine ZUGFeRD-Rechnung an den Bund schicken?

Nur im ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG als reine XML-Datei ohne Sichtteil. Eine hybride ZUGFeRD-PDF nimmt die Plattform des Bundes nicht an; Standard ist die XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung.

Gelten die Regeln des Bundes auch für Länder und Kommunen?

Nein. Jedes Land setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU selbst um und regelt Pflichten, Portale und Leitweg-IDs für Landesbehörden und Kommunen eigenständig. Maßgeblich sind die Angaben im Auftrag.

Schickt XRIO meine XRechnung an die Behörde?

Nein. XRIO erstellt die XRechnung mit Leitweg-ID und prüft sie mit dem KoSIT-Validator. Das Hochladen oder Versenden, etwa an die OZG-RE, erledigen Sie selbst.

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