Leitweg-ID: Aufbau und Verwendung in der XRechnung
Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für E-Rechnungen. Sie steht in der XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10) und kommt vom öffentlichen Auftraggeber – eine eigene Leitweg-ID brauchen Sie als Rechnungssteller nicht.
Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines öffentlichen Rechnungsempfängers. Sie sagt der Rechnungseingangsplattform, an welche Behörde und welche Abteilung eine E-Rechnung weitergeleitet wird. In der XRechnung steht sie im Feld Käuferreferenz (BT-10). Sie bekommen sie vom Auftraggeber – Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID, auch nicht für die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen.
Kurz gesagt
| Frage | Antwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Wofür? | Adressierung von E-Rechnungen an Bund, Länder und Kommunen | Leitweg-ID-Formatspezifikation 2.0.2 |
| Wo in der Rechnung? | Käuferreferenz, BT-10 | XRechnung, Regel BR-DE-15 |
| Wer vergibt sie? | Bund und Länder für ihre Verwaltungen | Formatspezifikation, Kap. 3 |
| Woher bekommen Sie sie? | vom Auftraggeber, meist mit dem Auftrag | Formatspezifikation, Kap. 1.3 |
| Pflicht beim Bund? | ja, auf jeder E-Rechnung | § 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV |
| Nötig für Rechnungen an Firmen? | nein | BMF-FAQ E-Rechnung, Frage 6 |
Aufbau der Leitweg-ID
Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen, die durch einen Bindestrich getrennt werden:
| Bestandteil | Pflicht | Stellen | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Grobadressierung | ja | 2 bis 12 Ziffern | Bund oder Land, Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde |
| Feinadressierung | nein | bis 30 Zeichen, A–Z und 0–9 | interne Zuordnung, frei vom Bund oder Land gestaltet |
| Prüfziffer | ja | 2 Ziffern | erkennt Tippfehler |
Mit Bindestrichen ist eine Leitweg-ID zwischen 5 und 46 Zeichen lang. Groß- und Kleinschreibung spielt in der Feinadressierung keine Rolle.
Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel des Statistischen Bundesamts. Die ersten beiden Ziffern stehen für das Land (01 Schleswig-Holstein bis 16 Thüringen) oder für den Bund (99). Es folgen optional Regierungsbezirk (1 Stelle), Landkreis (2 Stellen) und Gemeindeverband oder Gemeinde (3, 4 oder 7 Stellen). Beim Bund verrät die dritte Ziffer den Empfangsweg:
| Beginn | Empfänger |
|---|---|
| 991 | unmittelbare Bundesverwaltung oder Verfassungsorgan, Empfang über die OZG-RE |
| 992 | mittelbare Bundesverwaltung, Empfang über die OZG-RE |
| 993 | mittelbare Bundesverwaltung mit eigener Empfangslösung |
Die Feinadressierung ist optional. Bund und Länder gestalten sie nach eigenem System, etwa für einzelne Dienststellen oder Haushaltsbereiche. Die Spezifikation empfiehlt, sie mit einem Buchstaben beginnen zu lassen, damit ein verrutschter Bindestrich auffällt.
So funktioniert die Prüfziffer
Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064 im Verfahren Modulo 97-10 berechnet – demselben Verfahren wie bei der IBAN. Das Beispiel aus der Formatspezifikation:
- Grob- und Feinadressierung ohne Bindestrich:
04011000und1234512345. - Buchstaben würden durch Zahlen ersetzt (A = 10, B = 11 … Z = 35); hier gibt es keine.
- Zwei Nullen anhängen:
04011000123451234500. - Rest der Division durch 97: 92.
- Prüfziffer = 98 − 92 = 06.
Ergebnis: 04011000-1234512345-06. Zur Kontrolle teilt man die Ziffernfolge ohne
Bindestriche durch 97 – bleibt der Rest 1, ist die Leitweg-ID syntaktisch gültig. Ob sie
auch einer echten Stelle gehört, zeigt nur die Eingangsplattform.
Wo die Leitweg-ID in der XRechnung steht
Die Leitweg-ID gehört in das Feld Buyer reference (BT-10). Die europäische Norm EN 16931 führt dieses Feld als optional; die deutsche XRechnung macht es zur Pflicht. Die KoSIT-Regel dazu lautet:
BR-DE-15: Das Element “Buyer reference” (BT-10) muss übermittelt werden.
So sieht die Angabe im XML aus – in der Syntax CII (auch in ZUGFeRD) und in UBL:
<!-- CII -->
<ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
<!-- UBL -->
<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>
Umsatzsteuerlich ist BT-10 keine Pflichtangabe: Das BMF nennt eine fehlende Käuferreferenz ausdrücklich als Geschäftsregelfehler, der „umsatzsteuerlich unbeachtlich” ist (BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025, Rn. 35a). Für die Behörde zählt sie trotzdem: Ohne gültige Leitweg-ID kann die Plattform die Rechnung nicht zustellen.
Woher Sie die Leitweg-ID bekommen
Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber mitgeteilt, in der Regel im Auftrag oder in der Bestellung. Fehlt sie, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle oder deren Rechnungsstelle nach. Vergeben werden die IDs nicht von Ihnen, sondern von Bund und Ländern:
- Bund: Das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) vergibt die Leitweg-IDs der Bundesbehörden. Die Plattform OZG-RE führt in der Weberfassung ein Verzeichnis – maßgeblich ist aber immer die ID aus Ihrem Auftrag.
- Länder: Jedes Land regelt die Vergabe selbst. Manche Länder veröffentlichen Listen, etwa Bremen; in Hessen gibt es keine zentrale Vergabe, dort teilen die Auftraggeber ihre ID selbst mit.
- Mehrere IDs pro Behörde sind möglich, etwa je Abteilung. Wer die falsche nimmt, landet bei der falschen Rechnungsstelle.
Wenn Sie keine Leitweg-ID haben
Rechnung an eine Behörde: Erfinden Sie keine Leitweg-ID und verwenden Sie keine aus einer alten Rechnung an eine andere Stelle. Fragen Sie den Auftraggeber. Beim Bund ist die Leitweg-ID nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV Pflichtangabe jeder E-Rechnung. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind dort unter anderem Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 € (§ 3 Abs. 3 E-RechV) – Einzelheiten im Ratgeber XRechnung an Behörden senden.
Rechnung an ein Unternehmen: Eine Leitweg-ID gibt es hier nicht. Das BMF schreibt in seiner FAQ zur E-Rechnung (Frage 6): Da im B2B-Bereich keine Leitweg-ID erforderlich ist, reicht umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-”. Viele Firmen geben stattdessen eine eigene Referenz vor, etwa eine Lieferanten- oder Kostenstellennummer – dann gehört diese in BT-10.
Leitweg-ID, Peppol-ID und Bestellnummer
Drei Kennungen werden oft verwechselt. Jede hat ihren eigenen Platz:
| Kennung | Wofür | Wo | Wer vergibt |
|---|---|---|---|
| Leitweg-ID | Empfänger in der Verwaltung | BT-10 in der XRechnung | Bund oder Land |
| Peppol-ID | Empfänger im Peppol-Netz | Umschlag der Übertragung, nicht in der Rechnung | Teilnehmer selbst; beim Bund 0204:Leitweg-ID |
| Bestellnummer | Bezug zur Bestellung | BT-13 | Auftraggeber |
| Lieferantennummer | Ihre Nummer beim Kunden | BT-29 | Auftraggeber |
Beim Bund sind Bestell- und Lieferantennummer Pflichtangaben, sobald sie Ihnen bei der
Beauftragung mitgeteilt wurden (§ 5 Abs. 2 E-RechV). Das Präfix 0204 registrierte die KoSIT
2019 als Kennung der Leitweg-ID in ISO/IEC 6523; es gehört nur in die Peppol-Adresse, nicht
in BT-10.
Typische Fehler
- Leerzeichen oder verrutschte Bindestriche. Die OZG-RE meldet dann „Leitweg-ID ist nicht valide”. Kopieren Sie die ID exakt aus dem Auftrag.
- Peppol-Präfix in BT-10.
0204:991-…ist die Peppol-Adresse; in die Rechnung gehört nur die Leitweg-ID. - Veraltete Prüfziffer. Bremen weist darauf hin, dass sich die Prüfziffer in seinen Listen wegen eines neuen Berechnungsverfahrens von früher mitgeteilten IDs unterscheiden kann. Maßgeblich ist die ID aus dem aktuellen Auftrag.
- Falsche Dienststelle. Hat eine Behörde mehrere Leitweg-IDs, gilt nur die im Auftrag genannte.
- Bestellnummer statt Leitweg-ID. Die Bestellnummer gehört in BT-13, nicht in BT-10.
- PDF statt XML. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU und wird vom Bund nicht angenommen.
Wichtig für die Prüfung: Die Regeln der XRechnung verlangen nur, dass BT-10 gefüllt ist. Ob die Leitweg-ID existiert und die Prüfziffer stimmt, stellt erst die Eingangsplattform fest. Ein XRechnung-Validator findet also eine fehlende, aber keine falsche Leitweg-ID.
Leitweg-ID in die XRechnung bringen mit XRIO
XRIO verlangt beim Format XRechnung die Käuferreferenz (BT-10) – Sie oder Ihre KI geben die Leitweg-ID aus dem Auftrag mit, ebenso Bestell- und Lieferantennummer, wenn vorhanden. Mit XRIO können Sie E-Rechnungen mit KI erstellen: aus Claude Code, Cursor, der Gemini CLI oder Ihrem eigenen Programm per API. XRIO prüft jede Datei mit dem KoSIT-Validator, bevor Sie sie bekommen. Das Hochladen bei der Behörde, etwa an der OZG-RE, erledigen Sie selbst – XRIO versendet keine Rechnungen.
Quellen
- Leitweg-ID-Formatspezifikation, Version 2.0.2 vom 28.07.2021 (KoSIT/XStandards Einkauf) – Bestandteile, Prüfziffer, ICD 0204.
- KoSIT, XRechnung 3.0.2 – Regel BR-DE-15 (Buyer reference, BT-10).
- § 3 Abs. 3 E-RechV – Ausnahme Direktauftrag bis 1.000 €; § 5 E-RechV – Leitweg-ID, Lieferanten- und Bestellnummer.
- FAQ „E-Rechnung in der Bundesverwaltung” – Grobadressierung 991/992/993, Vergabe durch das ZFB, Peppol-ID 0204:Leitweg-ID, Fehlermeldung „Leitweg-ID ist nicht valide”.
- BMF-FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026, Frage 6 – keine Leitweg-ID im B2B-Bereich, Platzhalter in BT-10.
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Rn. 6b und 35a, in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 – fehlende BT-10 als umsatzsteuerlich unbeachtlicher Geschäftsregelfehler.
- E-Rechnung in den Bundesländern – Vergabestellen der Länder; Leitweg-IDs Bremen.