Leitweg-ID: Aufbau und Verwendung in der XRechnung

Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für E-Rechnungen. Sie steht in der XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10) und kommt vom öffentlichen Auftraggeber – eine eigene Leitweg-ID brauchen Sie als Rechnungssteller nicht.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Die Leitweg-ID ist die elektronische Adresse eines öffentlichen Rechnungsempfängers. Sie sagt der Rechnungseingangsplattform, an welche Behörde und welche Abteilung eine E-Rechnung weitergeleitet wird. In der XRechnung steht sie im Feld Käuferreferenz (BT-10). Sie bekommen sie vom Auftraggeber – Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID, auch nicht für die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen.

Kurz gesagt

FrageAntwortGrundlage
Wofür?Adressierung von E-Rechnungen an Bund, Länder und KommunenLeitweg-ID-Formatspezifikation 2.0.2
Wo in der Rechnung?Käuferreferenz, BT-10XRechnung, Regel BR-DE-15
Wer vergibt sie?Bund und Länder für ihre VerwaltungenFormatspezifikation, Kap. 3
Woher bekommen Sie sie?vom Auftraggeber, meist mit dem AuftragFormatspezifikation, Kap. 1.3
Pflicht beim Bund?ja, auf jeder E-Rechnung§ 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV
Nötig für Rechnungen an Firmen?neinBMF-FAQ E-Rechnung, Frage 6

Aufbau der Leitweg-ID

Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen, die durch einen Bindestrich getrennt werden:

BestandteilPflichtStellenInhalt
Grobadressierungja2 bis 12 ZiffernBund oder Land, Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde
Feinadressierungneinbis 30 Zeichen, A–Z und 0–9interne Zuordnung, frei vom Bund oder Land gestaltet
Prüfzifferja2 Ziffernerkennt Tippfehler

Mit Bindestrichen ist eine Leitweg-ID zwischen 5 und 46 Zeichen lang. Groß- und Kleinschreibung spielt in der Feinadressierung keine Rolle.

Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel des Statistischen Bundesamts. Die ersten beiden Ziffern stehen für das Land (01 Schleswig-Holstein bis 16 Thüringen) oder für den Bund (99). Es folgen optional Regierungsbezirk (1 Stelle), Landkreis (2 Stellen) und Gemeindeverband oder Gemeinde (3, 4 oder 7 Stellen). Beim Bund verrät die dritte Ziffer den Empfangsweg:

BeginnEmpfänger
991unmittelbare Bundesverwaltung oder Verfassungsorgan, Empfang über die OZG-RE
992mittelbare Bundesverwaltung, Empfang über die OZG-RE
993mittelbare Bundesverwaltung mit eigener Empfangslösung

Die Feinadressierung ist optional. Bund und Länder gestalten sie nach eigenem System, etwa für einzelne Dienststellen oder Haushaltsbereiche. Die Spezifikation empfiehlt, sie mit einem Buchstaben beginnen zu lassen, damit ein verrutschter Bindestrich auffällt.

So funktioniert die Prüfziffer

Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064 im Verfahren Modulo 97-10 berechnet – demselben Verfahren wie bei der IBAN. Das Beispiel aus der Formatspezifikation:

  1. Grob- und Feinadressierung ohne Bindestrich: 04011000 und 1234512345.
  2. Buchstaben würden durch Zahlen ersetzt (A = 10, B = 11 … Z = 35); hier gibt es keine.
  3. Zwei Nullen anhängen: 04011000123451234500.
  4. Rest der Division durch 97: 92.
  5. Prüfziffer = 98 − 92 = 06.

Ergebnis: 04011000-1234512345-06. Zur Kontrolle teilt man die Ziffernfolge ohne Bindestriche durch 97 – bleibt der Rest 1, ist die Leitweg-ID syntaktisch gültig. Ob sie auch einer echten Stelle gehört, zeigt nur die Eingangsplattform.

Wo die Leitweg-ID in der XRechnung steht

Die Leitweg-ID gehört in das Feld Buyer reference (BT-10). Die europäische Norm EN 16931 führt dieses Feld als optional; die deutsche XRechnung macht es zur Pflicht. Die KoSIT-Regel dazu lautet:

BR-DE-15: Das Element “Buyer reference” (BT-10) muss übermittelt werden.

So sieht die Angabe im XML aus – in der Syntax CII (auch in ZUGFeRD) und in UBL:

<!-- CII -->
<ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
<!-- UBL -->
<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>

Umsatzsteuerlich ist BT-10 keine Pflichtangabe: Das BMF nennt eine fehlende Käuferreferenz ausdrücklich als Geschäftsregelfehler, der „umsatzsteuerlich unbeachtlich” ist (BMF-Schreiben vom 15.10.2024 in der Fassung vom 15.10.2025, Rn. 35a). Für die Behörde zählt sie trotzdem: Ohne gültige Leitweg-ID kann die Plattform die Rechnung nicht zustellen.

Woher Sie die Leitweg-ID bekommen

Die Leitweg-ID wird vom Auftraggeber mitgeteilt, in der Regel im Auftrag oder in der Bestellung. Fehlt sie, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle oder deren Rechnungsstelle nach. Vergeben werden die IDs nicht von Ihnen, sondern von Bund und Ländern:

  • Bund: Das Zentrale Finanzwesen des Bundes (ZFB) vergibt die Leitweg-IDs der Bundesbehörden. Die Plattform OZG-RE führt in der Weberfassung ein Verzeichnis – maßgeblich ist aber immer die ID aus Ihrem Auftrag.
  • Länder: Jedes Land regelt die Vergabe selbst. Manche Länder veröffentlichen Listen, etwa Bremen; in Hessen gibt es keine zentrale Vergabe, dort teilen die Auftraggeber ihre ID selbst mit.
  • Mehrere IDs pro Behörde sind möglich, etwa je Abteilung. Wer die falsche nimmt, landet bei der falschen Rechnungsstelle.

Wenn Sie keine Leitweg-ID haben

Rechnung an eine Behörde: Erfinden Sie keine Leitweg-ID und verwenden Sie keine aus einer alten Rechnung an eine andere Stelle. Fragen Sie den Auftraggeber. Beim Bund ist die Leitweg-ID nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 E-RechV Pflichtangabe jeder E-Rechnung. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind dort unter anderem Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 € (§ 3 Abs. 3 E-RechV) – Einzelheiten im Ratgeber XRechnung an Behörden senden.

Rechnung an ein Unternehmen: Eine Leitweg-ID gibt es hier nicht. Das BMF schreibt in seiner FAQ zur E-Rechnung (Frage 6): Da im B2B-Bereich keine Leitweg-ID erforderlich ist, reicht umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-”. Viele Firmen geben stattdessen eine eigene Referenz vor, etwa eine Lieferanten- oder Kostenstellennummer – dann gehört diese in BT-10.

Leitweg-ID, Peppol-ID und Bestellnummer

Drei Kennungen werden oft verwechselt. Jede hat ihren eigenen Platz:

KennungWofürWoWer vergibt
Leitweg-IDEmpfänger in der VerwaltungBT-10 in der XRechnungBund oder Land
Peppol-IDEmpfänger im Peppol-NetzUmschlag der Übertragung, nicht in der RechnungTeilnehmer selbst; beim Bund 0204:Leitweg-ID
BestellnummerBezug zur BestellungBT-13Auftraggeber
LieferantennummerIhre Nummer beim KundenBT-29Auftraggeber

Beim Bund sind Bestell- und Lieferantennummer Pflichtangaben, sobald sie Ihnen bei der Beauftragung mitgeteilt wurden (§ 5 Abs. 2 E-RechV). Das Präfix 0204 registrierte die KoSIT 2019 als Kennung der Leitweg-ID in ISO/IEC 6523; es gehört nur in die Peppol-Adresse, nicht in BT-10.

Typische Fehler

  • Leerzeichen oder verrutschte Bindestriche. Die OZG-RE meldet dann „Leitweg-ID ist nicht valide”. Kopieren Sie die ID exakt aus dem Auftrag.
  • Peppol-Präfix in BT-10. 0204:991-… ist die Peppol-Adresse; in die Rechnung gehört nur die Leitweg-ID.
  • Veraltete Prüfziffer. Bremen weist darauf hin, dass sich die Prüfziffer in seinen Listen wegen eines neuen Berechnungsverfahrens von früher mitgeteilten IDs unterscheiden kann. Maßgeblich ist die ID aus dem aktuellen Auftrag.
  • Falsche Dienststelle. Hat eine Behörde mehrere Leitweg-IDs, gilt nur die im Auftrag genannte.
  • Bestellnummer statt Leitweg-ID. Die Bestellnummer gehört in BT-13, nicht in BT-10.
  • PDF statt XML. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU und wird vom Bund nicht angenommen.

Wichtig für die Prüfung: Die Regeln der XRechnung verlangen nur, dass BT-10 gefüllt ist. Ob die Leitweg-ID existiert und die Prüfziffer stimmt, stellt erst die Eingangsplattform fest. Ein XRechnung-Validator findet also eine fehlende, aber keine falsche Leitweg-ID.

Leitweg-ID in die XRechnung bringen mit XRIO

XRIO verlangt beim Format XRechnung die Käuferreferenz (BT-10) – Sie oder Ihre KI geben die Leitweg-ID aus dem Auftrag mit, ebenso Bestell- und Lieferantennummer, wenn vorhanden. Mit XRIO können Sie E-Rechnungen mit KI erstellen: aus Claude Code, Cursor, der Gemini CLI oder Ihrem eigenen Programm per API. XRIO prüft jede Datei mit dem KoSIT-Validator, bevor Sie sie bekommen. Das Hochladen bei der Behörde, etwa an der OZG-RE, erledigen Sie selbst – XRIO versendet keine Rechnungen.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der eine E-Rechnung an die richtige Stelle der öffentlichen Verwaltung adressiert und weitergeleitet wird. Sie besteht aus einer Grobadressierung, einer optionalen Feinadressierung und einer zweistelligen Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche, zum Beispiel 04011000-1234512345-06.

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

Vom öffentlichen Auftraggeber, in der Regel zusammen mit dem Auftrag oder der Bestellung. Fehlt sie, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle nach. Rechnungssteller benötigen keine eigene Leitweg-ID.

Wo steht die Leitweg-ID in der XRechnung?

Im Feld „Buyer reference" (Käuferreferenz, BT-10). Die XRechnung verlangt dieses Feld immer (Regel BR-DE-15); bei Rechnungen an Behörden gehört dort die Leitweg-ID hinein, ohne Zusätze.

Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Unternehmen?

Nein. Laut BMF wird im B2B-Bereich keine Leitweg-ID benötigt. Verlangt das Format eine Käuferreferenz und gibt der Kunde keine vor, genügt umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-".

Wie wird die Prüfziffer der Leitweg-ID berechnet?

Nach ISO/IEC 7064 im Verfahren Modulo 97-10, wie bei der IBAN. Grob- und Feinadressierung werden ohne Bindestriche aneinandergereiht, Buchstaben in Zahlen umgerechnet (A = 10 bis Z = 35), zwei Nullen angehängt; die Prüfziffer ist 98 minus dem Rest der Division durch 97.

Ist die Leitweg-ID dasselbe wie die Peppol-ID?

Nicht ganz. Bei Empfängern an der Plattform OZG-RE des Bundes ist die Peppol-ID die Leitweg-ID mit dem Präfix 0204, also 0204:Leitweg-ID. In BT-10 der XRechnung steht aber nur die Leitweg-ID ohne Präfix. In manchen Bundesländern unterscheiden sich Peppol-ID und Leitweg-ID.

Starten Sie mit 5 € Startguthaben.

Konto anlegen, API-Schlüssel erzeugen, Ihre KI verbinden. Abgelehnte Versuche kosten nichts.