E-Rechnung Format – XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide Formate erfüllen die E-Rechnungspflicht, wenn sie der EN 16931 entsprechen. Der Unterschied liegt in der Form – reines XML oder eine PDF mit eingebettetem XML.

Aktualisiert am · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Wer sich mit der E-Rechnungspflicht beschäftigt, stößt schnell auf zwei Namen: XRechnung und ZUGFeRD. Beide sind zulässig, beide werden geprüft, und beide beruhen auf derselben Norm. Welches Format passt, hängt vor allem davon ab, wer die Rechnung bekommt.

Die gemeinsame Grundlage: EN 16931

Eine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG ist ein strukturierter elektronischer Datensatz, der der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die Norm legt ein semantisches Datenmodell fest: welche Angaben eine Rechnung enthält, wie sie heißen und welche Geschäftsregeln gelten – etwa dass Positionssummen und Gesamtbetrag exakt zusammenpassen.

Für die technische Umsetzung erlaubt die Norm zwei XML-Syntaxen:

  • UBL (Universal Business Language) – verbreitet im Peppol-Netzwerk.
  • UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) – Grundlage von ZUGFeRD.

Ob ein Datensatz den Regeln entspricht, entscheidet eine Prüfung gegen die Geschäftsregeln, in Deutschland mit dem KoSIT-Validator.

XRechnung: reines XML

Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung (CIUS) der EN 16931. Sie ergänzt die Norm um nationale Regeln, zum Beispiel zu Zahlungsangaben oder Kontaktdaten des Verkäufers.

  • Form: eine XML-Datei, wahlweise in UBL- oder CII-Syntax.
  • Sichtdarstellung: keine. Zum Lesen braucht es einen XRechnung-Viewer, der eine PDF-Ansicht erzeugt.
  • Einsatz: Pflichtformat für Rechnungen an viele öffentliche Auftraggeber, dort mit Leitweg-ID. Im B2B-Verkehr ebenso zulässig.

ZUGFeRD: PDF mit eingebettetem XML

ZUGFeRD ist ein hybrides Format: eine PDF/A-3-Datei, die für Menschen wie eine gewohnte Rechnung aussieht und im Inneren eine XML-Datei in CII-Syntax trägt. Rechtlich maßgeblich ist der XML-Teil. Zulässig ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – aber nicht in jedem Profil.

ZUGFeRD-ProfilInhaltE-Rechnung in Deutschland?
MINIMUMnur Kopfdaten, keine Positionennein
BASIC WLKopfdaten ohne Positionennein
BASICKopfdaten und einfache Positionenja
EN 16931 (früher COMFORT)vollständiges Datenmodell der Normja
EXTENDEDNorm plus Erweiterungen für komplexe Fälleja
XRECHNUNGZUGFeRD-Hülle mit XRechnung-Regelnja

Die Profile MINIMUM und BASIC WL waren als Buchungshilfe gedacht. Sie enthalten nicht alle Pflichtangaben und genügen deshalb nicht.

Factur-X: der französische Zwilling

Factur-X ist der Name, unter dem Frankreich denselben Standard führt. ZUGFeRD ab Version 2.1 und Factur-X sind technisch identisch; eine gültige Datei ist beides zugleich. Wenn ein Kunde „Factur-X” verlangt, ist eine ZUGFeRD-Datei im passenden Profil die Antwort.

Der Vergleich

MerkmalXRechnungZUGFeRD
DateitypXMLPDF/A-3 mit eingebettetem XML
Für Menschen lesbarnur mit Viewerja, wie eine normale PDF
SyntaxUBL oder CIICII
GrundlageEN 16931 + deutsche RegelnEN 16931 (je nach Profil)
Öffentliche AuftraggeberStandard, mit Leitweg-IDnur im Profil XRECHNUNG, je nach Stelle
Firmenkundenzulässigzulässig und verbreitet
Rechtlich maßgeblichdie XML-Dateider XML-Teil

Welches Format wählen?

Es gibt keinen Vorrang des einen Formats vor dem anderen – beide erfüllen die Pflicht. Die Wahl folgt dem Empfänger:

  • Öffentliche Auftraggeber: in der Regel XRechnung mit Leitweg-ID. Die konkreten Vorgaben stehen in den Bedingungen des jeweiligen Rechnungseingangsportals.
  • Firmenkunden mit Buchhaltungssoftware: XRechnung oder ZUGFeRD, beides lässt sich automatisch verarbeiten.
  • Firmenkunden, die Rechnungen noch ansehen und weiterleiten: ZUGFeRD ist oft angenehmer, weil die Datei ohne Zusatzwerkzeug lesbar bleibt.
  • Unklar: beim Kunden nachfragen. Viele Werkzeuge können beide Formate aus denselben Daten erzeugen.

Was keine E-Rechnung ist

  • PDF aus Word oder Excel – keine strukturierten Daten, siehe Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung.
  • Eingescannte Papierrechnung – ein Bild, kein Datensatz.
  • ZUGFeRD in MINIMUM oder BASIC WL – formal ZUGFeRD, aber unvollständig.
  • Selbst gebautes XML, das die Geschäftsregeln verletzt – es sieht aus wie eine E-Rechnung, besteht aber die Prüfung nicht.

Beide Formate aus einer Quelle

XRIO erzeugt aus denselben Rechnungsdaten wahlweise eine XRechnung, eine ZUGFeRD-PDF oder beides – und prüft jede Datei mit dem KoSIT-Validator, bevor Sie sie bekommen. Die Daten kann Ihr KI-Assistent liefern, siehe E-Rechnung mit KI erstellen. Vorhandene Dateien prüfen Sie mit dem XRechnung-Validator oder dem ZUGFeRD-Validator.

Quellen

  • EN 16931 – europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung.
  • XRechnung-Spezifikation der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
  • ZUGFeRD-Spezifikation des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD).
  • BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtdarstellung. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF/A-3-Datei, die wie eine normale Rechnung aussieht und zusätzlich eine XML-Datei enthält. Beide beruhen auf der europäischen Norm EN 16931.

Welche ZUGFeRD-Profile gelten als E-Rechnung?

Die Profile BASIC, EN 16931 (früher COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL enthalten nicht alle Pflichtangaben und gelten in Deutschland nicht als E-Rechnung.

Ist Factur-X dasselbe wie ZUGFeRD?

Technisch ja. Factur-X ist die französische Bezeichnung des gemeinsam entwickelten Standards; ZUGFeRD ab Version 2.1 und Factur-X sind identisch.

Welches Format brauchen Behörden?

Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel eine XRechnung mit Leitweg-ID, die den Empfänger innerhalb der Verwaltung eindeutig bezeichnet.

Ist eine PDF aus Word eine E-Rechnung?

Nein. Eine aus Word oder Excel exportierte PDF enthält keine strukturierten Daten nach EN 16931. Sie ist eine sonstige Rechnung, die nur während der Übergangsfristen noch zulässig ist.

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